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Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen

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    Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen

    Hallo zusammen,
    ich hoffe, Ihr mir helfen könnt.

    Ich habe von 2009 --> 2011 Master studiert und seit 2012 gearbeitet.
    Steuerklärung für 2012 habe ich im Jahr 2013 abgegeben und direkt danach Bescheid bekommen (ohne Angabe von Verlustvortrag).

    Im Januar 2014 habe ich ein Bescheid über Verlustvortrag zum 31.12.2010 von ~800€
    Im Januar 2015 habe ich ein Bescheid über Verlustvortrag zum 31.12.2011 von ~800€

    Jetzt muss/möchte ich Steuerklärung für das Jahr 2014 abgeben.

    Frage:
    - darf ich die 2 Verlustvorträge (~1600€) jetzt in der Steuerklärung für 2014 angeben?(Gesetzt sagt Folgejahr???)
    - wenn nicht, gehen die verloren?
    - darf/muss ich für das Jahr 2012 die Steuerklärung rückwirken?

    Für eure Antwort bedanke ich mich herzlich.
    Schönen Abend,
    Gruß
    anp

    #2
    AW: Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen

    Guten Abend,
    was hat dieses Thema nun mit der Lohnsteuerbescheinigung zu schaffen? Es fällt mir persönlich negativ auf, dass überwiegend Studierende nicht fähig sind, den korrekten Einstieg zu finden
    Grüsse
    Kontierung

    in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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      #3
      AW: Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen

      Doppelt Irrtum des Unterforums wegen und der Höhe der Verlustfeststellung. M.E. beträgt er weiterhin nur 800,-, weil er bisher nicht verrechnet wurde.
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen

        Zitat von Kontierung Beitrag anzeigen
        Guten Abend,
        was hat dieses Thema nun mit der Lohnsteuerbescheinigung zu schaffen? Es fällt mir persönlich negativ auf, dass überwiegend Studierende nicht fähig sind, den korrekten Einstieg zu finden
        ..dann verschiebe ich mal.


        Tschüß

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          #5
          AW: Verlustvortrag von 2010 und 2011 jetzt noch berechnen

          Der Verlustfeststellungsbescheid auf den 31.12.2012 wurde vom Finanzamt scheinbar vergessen. Daher dort nachfragen.

          Die Einkommensteuererklärung 2013 muss natürlich auch noch abgegeben werden.

          Würde mich i.ü. wundern, wenn die in der Einkommensteuererklärung 2014 überhaupt eine Stelle finden würdest, wo Du Verlustvorträge angeben kannst. Es gibt nämlich keine. Abgesehen davon, dass ja nicht klar ist, ob für 2014 überhaupt noch ein Verlustvortrag da ist, sobald der Verlustfeststellungsbescheid 2012 ergangen ist (Du hast in 2012 gearbeitet, so dass dann vermutlich nichts mehr übrig ist) und der Einkommensteuerbescheid 2013.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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