Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr mir helfen könnt.
Ich habe von 2009 --> 2011 Master studiert und seit 2012 gearbeitet.
Steuerklärung für 2012 habe ich im Jahr 2013 abgegeben und direkt danach Bescheid bekommen (ohne Angabe von Verlustvortrag).
Im Januar 2014 habe ich ein Bescheid über Verlustvortrag zum 31.12.2010 von ~800€
Im Januar 2015 habe ich ein Bescheid über Verlustvortrag zum 31.12.2011 von ~800€
Jetzt muss/möchte ich Steuerklärung für das Jahr 2014 abgeben.
Frage:
- darf ich die 2 Verlustvorträge (~1600€) jetzt in der Steuerklärung für 2014 angeben?(Gesetzt sagt Folgejahr???)
- wenn nicht, gehen die verloren?
- darf/muss ich für das Jahr 2012 die Steuerklärung rückwirken?
Für eure Antwort bedanke ich mich herzlich.
Schönen Abend,
Gruß
anp
ich hoffe, Ihr mir helfen könnt.
Ich habe von 2009 --> 2011 Master studiert und seit 2012 gearbeitet.
Steuerklärung für 2012 habe ich im Jahr 2013 abgegeben und direkt danach Bescheid bekommen (ohne Angabe von Verlustvortrag).
Im Januar 2014 habe ich ein Bescheid über Verlustvortrag zum 31.12.2010 von ~800€
Im Januar 2015 habe ich ein Bescheid über Verlustvortrag zum 31.12.2011 von ~800€
Jetzt muss/möchte ich Steuerklärung für das Jahr 2014 abgeben.
Frage:
- darf ich die 2 Verlustvorträge (~1600€) jetzt in der Steuerklärung für 2014 angeben?(Gesetzt sagt Folgejahr???)
- wenn nicht, gehen die verloren?
- darf/muss ich für das Jahr 2012 die Steuerklärung rückwirken?
Für eure Antwort bedanke ich mich herzlich.
Schönen Abend,
Gruß
anp
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