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Student, verheiratet, Doppelter Wohnsitz

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    Student, verheiratet, Doppelter Wohnsitz

    Ich habe zwar schon einiges gesucht und gefunden, aber bin mir nicht so sicher, wie das in der Gesamtkostelation funktioniert.
    Wir schreiben das Jahr 2012. Im Juli geheiratet, ich Student(Erststudium ohne abgeschlossene berufliche Erstausbildung - studentische Hilfkraft - geringes Einkommen keine Lohnsteuer zu zahlen, doppelter Wohnsitz), Frau in nichtselbständiger Arbeit.

    Vorweggenommene Werbungskosten kommen für mich wegen der Erstausbildung ja nicht in Frage, wenn ich das richtig verstanden habe. Kann das meine Frau als Sonderausgaben für sich(uns) geltend machen?

    Ich hoffe jemand kann mir hierbei helfen.

    Viele Grüße
    Niki

    #2
    AW: Student, verheiratet, Doppelter Wohnsitz

    Bekanntlich sind wir hier im ElsterForum und geben keine Auskünfte zu steuerrechtlichen Fragestellungen. Jede halbwegs brauchbare Software sollte ein Funktion zur Vorausberechnung liefern, also gib es doch einfach ein und schau selber, wie sich deine Ausbildungskosten als Sonderausgaben bei Zusammenveranlagung auswirken.
    Zuletzt geändert von neysee; 17.09.2015, 13:36.

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      #3
      AW: Student, verheiratet, Doppelter Wohnsitz

      Zitat von nikidi Beitrag anzeigen
      Ich habe zwar schon einiges gesucht und gefunden, aber bin mir nicht so sicher, wie das in der Gesamtkostelation funktioniert.
      Wir schreiben das Jahr 2012. Im Juli geheiratet, ich Student(Erststudium ohne abgeschlossene berufliche Erstausbildung - studentische Hilfkraft - geringes Einkommen keine Lohnsteuer zu zahlen, doppelter Wohnsitz), Frau in nichtselbständiger Arbeit.

      Vorweggenommene Werbungskosten kommen für mich wegen der Erstausbildung ja nicht in Frage, wenn ich das richtig verstanden habe. Kann das meine Frau als Sonderausgaben für sich(uns) geltend machen?

      Ich hoffe jemand kann mir hierbei helfen.

      Viele Grüße
      Niki
      Hallo nikidi,

      gib doch einfach mal alle Daten ein und schau über die Steuerberechnung wenn du Zusammenveranlagung angibst, was dabei herauskommt mit steuerlicher Auswirkung.

      Tschüß

      P.S. ... da hat einer schneller getippt.
      Zuletzt geändert von holzgoe; 17.09.2015, 12:23. Grund: Ergänzung

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        #4
        AW: Student, verheiratet, Doppelter Wohnsitz

        Tschuldigung. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob das unter Sonderausgaben oder in diesem speziellen Fall doch unter Werbungskosten fällt.

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          #5
          AW: Student, verheiratet, Doppelter Wohnsitz

          Aufwendungen für ein Erststudium sind Sonderausgaben.

          Solange diese nicht höher sind als die positiven Einkünfte (auch der Ehefrau bei ZV) ergibt sich aber steuerlich kein Unterschied zu den Werbungskosten.

          Einen Unterscheid bei der steuerlichen Behandlung gibt es nur, wenn die Einkünfte nicht ausreichen:

          - Sonderausgaben kürzen nur bis auf Null, ein verbleibender Betrag der SA ist verloren
          - Werbungskosten kürzen in voller Höhe und können auch zu einem negativen Ergebnis führen = gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Verlustes
          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 18.09.2015, 07:40.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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