Ich habe zwar schon einiges gesucht und gefunden, aber bin mir nicht so sicher, wie das in der Gesamtkostelation funktioniert.
Wir schreiben das Jahr 2012. Im Juli geheiratet, ich Student(Erststudium ohne abgeschlossene berufliche Erstausbildung - studentische Hilfkraft - geringes Einkommen keine Lohnsteuer zu zahlen, doppelter Wohnsitz), Frau in nichtselbständiger Arbeit.
Vorweggenommene Werbungskosten kommen für mich wegen der Erstausbildung ja nicht in Frage, wenn ich das richtig verstanden habe. Kann das meine Frau als Sonderausgaben für sich(uns) geltend machen?
Ich hoffe jemand kann mir hierbei helfen.
Viele Grüße
Niki
Wir schreiben das Jahr 2012. Im Juli geheiratet, ich Student(Erststudium ohne abgeschlossene berufliche Erstausbildung - studentische Hilfkraft - geringes Einkommen keine Lohnsteuer zu zahlen, doppelter Wohnsitz), Frau in nichtselbständiger Arbeit.
Vorweggenommene Werbungskosten kommen für mich wegen der Erstausbildung ja nicht in Frage, wenn ich das richtig verstanden habe. Kann das meine Frau als Sonderausgaben für sich(uns) geltend machen?
Ich hoffe jemand kann mir hierbei helfen.
Viele Grüße
Niki
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