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Verschiedene Fragen zum Verlustvortrag, und Studienkosten

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    Verschiedene Fragen zum Verlustvortrag, und Studienkosten

    Hallo zusammen,

    ich befasse mich gerade zum ersten Mal so wirklich mit dem Thema Steuern und habe mehrere Probleme. Leider findet ich im Internet verschiedene Antworten auf meine Fragen, deswegen versuche ich es mal hier. Insbesondere bin ich bisher auf diesen Artikel gestoßen: https://news.steuerfinder.com/beruf/...tzbar-972.html

    1. Ist es richtig, dass die Frage, ob die Studienkosten des Erststudiums als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden können, noch nicht endgültig geklärt ist? Umgekehrt gefragt würde es also Sinn machen, die Studienkosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung in Anlage N anzugeben?

    2. Wie lange kann ein Verlustvortrag gemacht werden? Es schwirren zwei Angaben im Internet herum: 4 Jahre und 7 Jahre. Wie soll ein Verlustvortrag für Jahre < 2011 gemacht werden? In Elster ist als ältestes das Jahr 2011 möglich.

    3. Kann ein Verlustvortrag auch noch dann gemacht werden, wenn eine Steuererklärung für das entsprechende Jahr abgegeben wurde, die Werbungskosten aber nicht mit angegeben wurden? Mir war beispielsweise in den vergangen Jahren gar nicht bewusst, dass Studienkosten des Erststudiums möglicherweise als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Da ich keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatte, gab es für mich keine Veranlassung die Anlage N auszufüllen.


    Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mich erhellen könntet.
    Zuletzt geändert von Freerider; 21.09.2015, 02:53.

    #2
    AW: Verschiedene Fragen zum Verlustvortrag, und Studienkosten

    1) die aktuell ergehenden Einkommensteuerbescheide sind in diesem Punkt vorläufig. Aber selbst wenn du sie als WK erklärst, so werden sie nur als SA anerkannt.

    2) das kommt darauf an, ob du eine Steuererklärung abgeben musst (max 7 Jahre) oder lediglich eine Antragsveranlagung vorliegt (4 Jahre)

    3) Nein, wenn du bereits einen bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid ohne Verlust hast, dann ist da nix mehr zu machen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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    Kommentar


      #3
      AW: Verschiedene Fragen zum Verlustvortrag, und Studienkosten

      Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
      3) Nein, wenn du bereits einen bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid ohne Verlust hast, dann ist da nix mehr zu machen.
      Außer wenn der Vorbehalt der Nachprüfung im Bescheid stehen sollte (kommt ja hin und wieder vor...) und dieser noch nicht aufgehoben oder durch Ablauf der Festsetzungsfrist weggefallen ist.

      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald
      Mit freundlichen Grüßen

      Ronald

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