Hallo zusammen,
ich befasse mich gerade zum ersten Mal so wirklich mit dem Thema Steuern und habe mehrere Probleme. Leider findet ich im Internet verschiedene Antworten auf meine Fragen, deswegen versuche ich es mal hier. Insbesondere bin ich bisher auf diesen Artikel gestoßen: https://news.steuerfinder.com/beruf/...tzbar-972.html
1. Ist es richtig, dass die Frage, ob die Studienkosten des Erststudiums als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden können, noch nicht endgültig geklärt ist? Umgekehrt gefragt würde es also Sinn machen, die Studienkosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung in Anlage N anzugeben?
2. Wie lange kann ein Verlustvortrag gemacht werden? Es schwirren zwei Angaben im Internet herum: 4 Jahre und 7 Jahre. Wie soll ein Verlustvortrag für Jahre < 2011 gemacht werden? In Elster ist als ältestes das Jahr 2011 möglich.
3. Kann ein Verlustvortrag auch noch dann gemacht werden, wenn eine Steuererklärung für das entsprechende Jahr abgegeben wurde, die Werbungskosten aber nicht mit angegeben wurden? Mir war beispielsweise in den vergangen Jahren gar nicht bewusst, dass Studienkosten des Erststudiums möglicherweise als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Da ich keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatte, gab es für mich keine Veranlassung die Anlage N auszufüllen.
Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mich erhellen könntet.
ich befasse mich gerade zum ersten Mal so wirklich mit dem Thema Steuern und habe mehrere Probleme. Leider findet ich im Internet verschiedene Antworten auf meine Fragen, deswegen versuche ich es mal hier. Insbesondere bin ich bisher auf diesen Artikel gestoßen: https://news.steuerfinder.com/beruf/...tzbar-972.html
1. Ist es richtig, dass die Frage, ob die Studienkosten des Erststudiums als Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden können, noch nicht endgültig geklärt ist? Umgekehrt gefragt würde es also Sinn machen, die Studienkosten als Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung in Anlage N anzugeben?
2. Wie lange kann ein Verlustvortrag gemacht werden? Es schwirren zwei Angaben im Internet herum: 4 Jahre und 7 Jahre. Wie soll ein Verlustvortrag für Jahre < 2011 gemacht werden? In Elster ist als ältestes das Jahr 2011 möglich.
3. Kann ein Verlustvortrag auch noch dann gemacht werden, wenn eine Steuererklärung für das entsprechende Jahr abgegeben wurde, die Werbungskosten aber nicht mit angegeben wurden? Mir war beispielsweise in den vergangen Jahren gar nicht bewusst, dass Studienkosten des Erststudiums möglicherweise als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Da ich keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hatte, gab es für mich keine Veranlassung die Anlage N auszufüllen.
Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mich erhellen könntet.
Kommentar