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Schätzung von Werbungkosten VuV

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    Schätzung von Werbungkosten VuV

    In welchem Umfang akzeptiert das Finanzamt Schätzungen? Wie trage ich den Umstand, dass es eine Schätzung ist, in Elster ein? Was muss ich beachten?

    Hintergrund: Ich habe seit längerem eine Eigentumswohnung in einer großen Wohnanlage. Dort wurde vergangenes Jahr nach fehlerhafter Beratung ein Blockheizkraftwerk mit Stromerzeugung installiert, das nun zu erheblichen Verlusten führt. Die Hausverwaltung ist mit der Abrechnung des BHKW überfordert, weshalb es keine Abrechnung für 2014 gibt.
    Das Finanzamt hat mir nun eine letzte Frist zur Abgabe der Steuererklärung gesetzt. Diese will und muss ich einhalten, weil ich demnächst für mehrere Monate beruflich ins Ausland gehe und dort das Thema Steuererklärung sicher nicht löse. Mir bleibt deshalb nur der Weg Schätzung, wobei ich das Problem habe, dass durch das BHKW kein Verweis auf die Vorjahre möglich ist.
    Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

    #2
    AW: Schätzung von Werbungkosten VuV

    Steuerberatung ist hier nicht zulässig!

    Nur so viel: Einkünfte aus VuV werden nicht bilanziert, für sie gilt das Zu- und Abflussprinzip. Was willst du also mit einer Schätzung?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Schätzung von Werbungkosten VuV

      Danke für die Antwort.
      Zum Zu- und Abflussprinzip: mein Problem ist, dass im von mir bezahlten Hausgeld sowohl der Zufluss zu den Rücklagen als auch laufende Betriebsausgaben und Reparaturen enthalten sind.
      Und der Finanzbeamte hat bisher immer verlangt, dass ich den Zufluss zu den Rücklagen herausrechne. Und das kann ich ohne Abrechnung nur schätzen.
      Ich werde halt irgendwo in ELSTER reinschreiben, dass es eine Schätzung ist.
      Gruß Roger

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        #4
        AW: Schätzung von Werbungkosten VuV

        Von der Hausverwaltung die Abrechnung anfordern und solange die Abrechnung fehlt beim Finanzamt telefonisch eine Fristverlängerung beantragen.
        Mfg

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