In welchem Umfang akzeptiert das Finanzamt Schätzungen? Wie trage ich den Umstand, dass es eine Schätzung ist, in Elster ein? Was muss ich beachten?
Hintergrund: Ich habe seit längerem eine Eigentumswohnung in einer großen Wohnanlage. Dort wurde vergangenes Jahr nach fehlerhafter Beratung ein Blockheizkraftwerk mit Stromerzeugung installiert, das nun zu erheblichen Verlusten führt. Die Hausverwaltung ist mit der Abrechnung des BHKW überfordert, weshalb es keine Abrechnung für 2014 gibt.
Das Finanzamt hat mir nun eine letzte Frist zur Abgabe der Steuererklärung gesetzt. Diese will und muss ich einhalten, weil ich demnächst für mehrere Monate beruflich ins Ausland gehe und dort das Thema Steuererklärung sicher nicht löse. Mir bleibt deshalb nur der Weg Schätzung, wobei ich das Problem habe, dass durch das BHKW kein Verweis auf die Vorjahre möglich ist.
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.
Hintergrund: Ich habe seit längerem eine Eigentumswohnung in einer großen Wohnanlage. Dort wurde vergangenes Jahr nach fehlerhafter Beratung ein Blockheizkraftwerk mit Stromerzeugung installiert, das nun zu erheblichen Verlusten führt. Die Hausverwaltung ist mit der Abrechnung des BHKW überfordert, weshalb es keine Abrechnung für 2014 gibt.
Das Finanzamt hat mir nun eine letzte Frist zur Abgabe der Steuererklärung gesetzt. Diese will und muss ich einhalten, weil ich demnächst für mehrere Monate beruflich ins Ausland gehe und dort das Thema Steuererklärung sicher nicht löse. Mir bleibt deshalb nur der Weg Schätzung, wobei ich das Problem habe, dass durch das BHKW kein Verweis auf die Vorjahre möglich ist.
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.
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