Liebes Forum,
ich gehöre zu denjenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben und bereite daher gerade die Erklärungen der letzten 4 Jahre vor. In diesen vier Jahren hatte ich zwei private Umzüge - 2012 und 2014. Im Jahr 2009 hatte ich einen beruflich bedingten Umzug, der mir damals auch voll anerkannt wurde.
Mir ist bereits bekannt, dass private Umzugsaufwendungen nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Ich hoffe, dass meine Aufwendungen dennoch - eventuell wegen der besonderen Umstände - als haushaltsnahe Dienstleistungen oder gar als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden könnten. Hier hoffe ich auf Rat und Tat durch jemanden hier im Forum, wie ich das angeben könnte.
Umzug 2012
Umgezogen bin ich damals aus einer Dachgeschosswohnung. Zuvor wurde das Dach neu gedeckt und das wurde nicht korrekt durchgeführt. In meine Wohnung tropfte es rein, es gab ständig Zugluft. Auf die Einschaltung des Mietervereins reagierte mein Vermieter nicht. Zudem war die Sicherheit in dem Haus nicht geboten. Die Haustür war stets nur angelehnt, nie abgesperrt. Trotz Einschaltung des Mietervereins reagierte der Vermieter nicht. Ich bin also ausgezogen, weil eine intakte Wohnung sowie die Sicherheit nicht gegeben war und die Gefahr auf Gesundheitsgefährdung (drohende Schimmelbildung) bestand. Mir liegen keine Gutachten vor. Bis zu meinem Auszug wurden keine Schäden beseitigt. Aufgrund einbehaltener Kaution (weil ich die Miete in Absprache mit dem Mieterverein gekürzt hatte) kam es zur Gerichtsverhandlung, die in einem Vergleich endete.
Kann ich diesen Umzug als außergewöhnliche Belastung oder anderweitig absetzen? Schließlich wäre ich in der Wohnung geblieben, wenn es diese Umstände nicht gegeben hätte...Ich würde auch den Beschluss beifügen und die Umstände in einem Schreiben erklären.
Ich habe eine Aufstellung, welche Kosten dabei angefallen sind...welche davon könnte ich, wenn ich diesen privaten Umzug überhaupt ansetzen kann, geltend machen?
- Maklergebühr, Rechnung
- Transportunternehmen, Barzahlung mit Rechnung
- Fahrtkosten zu Besichtigung, Wohnungsübergabe etc.
- sonstige Kosten per Umzugspauschale
- Doppelte Mietzahlungen für einen Monat, belegt durch Betrag im neuen Mietvertrag
Umzug 2014
Dieser Umzug war auch nicht freiwillig. Meine Vermieterin hat Eigenbedarf angemeldet. Darüber habe ich eine schriftliche Bestätigung von ihr. Wo kann ich - wenn es möglich ist - welche Kosten ansetzen?
Wird vielleicht auch im Generellen die Häufigkeit von Umzügen in irgendeiner Weise angerechnet (2009 - beruflicher Umzug, 2012+2014 private Umzüge unter "Nicht Freiwilligen" Umständen).
Vielen lieben Dank schon an alle, die sich bis hierhin durch meinen Text gekämpft haben ;-) Ich bin dankbar für alle Anmerkungen und Tipps...viele Grüße!!!!
ich gehöre zu denjenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben und bereite daher gerade die Erklärungen der letzten 4 Jahre vor. In diesen vier Jahren hatte ich zwei private Umzüge - 2012 und 2014. Im Jahr 2009 hatte ich einen beruflich bedingten Umzug, der mir damals auch voll anerkannt wurde.
Mir ist bereits bekannt, dass private Umzugsaufwendungen nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Ich hoffe, dass meine Aufwendungen dennoch - eventuell wegen der besonderen Umstände - als haushaltsnahe Dienstleistungen oder gar als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden könnten. Hier hoffe ich auf Rat und Tat durch jemanden hier im Forum, wie ich das angeben könnte.
Umzug 2012
Umgezogen bin ich damals aus einer Dachgeschosswohnung. Zuvor wurde das Dach neu gedeckt und das wurde nicht korrekt durchgeführt. In meine Wohnung tropfte es rein, es gab ständig Zugluft. Auf die Einschaltung des Mietervereins reagierte mein Vermieter nicht. Zudem war die Sicherheit in dem Haus nicht geboten. Die Haustür war stets nur angelehnt, nie abgesperrt. Trotz Einschaltung des Mietervereins reagierte der Vermieter nicht. Ich bin also ausgezogen, weil eine intakte Wohnung sowie die Sicherheit nicht gegeben war und die Gefahr auf Gesundheitsgefährdung (drohende Schimmelbildung) bestand. Mir liegen keine Gutachten vor. Bis zu meinem Auszug wurden keine Schäden beseitigt. Aufgrund einbehaltener Kaution (weil ich die Miete in Absprache mit dem Mieterverein gekürzt hatte) kam es zur Gerichtsverhandlung, die in einem Vergleich endete.
Kann ich diesen Umzug als außergewöhnliche Belastung oder anderweitig absetzen? Schließlich wäre ich in der Wohnung geblieben, wenn es diese Umstände nicht gegeben hätte...Ich würde auch den Beschluss beifügen und die Umstände in einem Schreiben erklären.
Ich habe eine Aufstellung, welche Kosten dabei angefallen sind...welche davon könnte ich, wenn ich diesen privaten Umzug überhaupt ansetzen kann, geltend machen?
- Maklergebühr, Rechnung
- Transportunternehmen, Barzahlung mit Rechnung
- Fahrtkosten zu Besichtigung, Wohnungsübergabe etc.
- sonstige Kosten per Umzugspauschale
- Doppelte Mietzahlungen für einen Monat, belegt durch Betrag im neuen Mietvertrag
Umzug 2014
Dieser Umzug war auch nicht freiwillig. Meine Vermieterin hat Eigenbedarf angemeldet. Darüber habe ich eine schriftliche Bestätigung von ihr. Wo kann ich - wenn es möglich ist - welche Kosten ansetzen?
Wird vielleicht auch im Generellen die Häufigkeit von Umzügen in irgendeiner Weise angerechnet (2009 - beruflicher Umzug, 2012+2014 private Umzüge unter "Nicht Freiwilligen" Umständen).
Vielen lieben Dank schon an alle, die sich bis hierhin durch meinen Text gekämpft haben ;-) Ich bin dankbar für alle Anmerkungen und Tipps...viele Grüße!!!!
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