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Privater Umzug unter besonderen Umständen - absetzbar?

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    Privater Umzug unter besonderen Umständen - absetzbar?

    Liebes Forum,

    ich gehöre zu denjenigen, die ihre Steuererklärung freiwillig abgeben und bereite daher gerade die Erklärungen der letzten 4 Jahre vor. In diesen vier Jahren hatte ich zwei private Umzüge - 2012 und 2014. Im Jahr 2009 hatte ich einen beruflich bedingten Umzug, der mir damals auch voll anerkannt wurde.

    Mir ist bereits bekannt, dass private Umzugsaufwendungen nicht als Werbungskosten absetzbar sind. Ich hoffe, dass meine Aufwendungen dennoch - eventuell wegen der besonderen Umstände - als haushaltsnahe Dienstleistungen oder gar als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden könnten. Hier hoffe ich auf Rat und Tat durch jemanden hier im Forum, wie ich das angeben könnte.

    Umzug 2012
    Umgezogen bin ich damals aus einer Dachgeschosswohnung. Zuvor wurde das Dach neu gedeckt und das wurde nicht korrekt durchgeführt. In meine Wohnung tropfte es rein, es gab ständig Zugluft. Auf die Einschaltung des Mietervereins reagierte mein Vermieter nicht. Zudem war die Sicherheit in dem Haus nicht geboten. Die Haustür war stets nur angelehnt, nie abgesperrt. Trotz Einschaltung des Mietervereins reagierte der Vermieter nicht. Ich bin also ausgezogen, weil eine intakte Wohnung sowie die Sicherheit nicht gegeben war und die Gefahr auf Gesundheitsgefährdung (drohende Schimmelbildung) bestand. Mir liegen keine Gutachten vor. Bis zu meinem Auszug wurden keine Schäden beseitigt. Aufgrund einbehaltener Kaution (weil ich die Miete in Absprache mit dem Mieterverein gekürzt hatte) kam es zur Gerichtsverhandlung, die in einem Vergleich endete.
    Kann ich diesen Umzug als außergewöhnliche Belastung oder anderweitig absetzen? Schließlich wäre ich in der Wohnung geblieben, wenn es diese Umstände nicht gegeben hätte...Ich würde auch den Beschluss beifügen und die Umstände in einem Schreiben erklären.
    Ich habe eine Aufstellung, welche Kosten dabei angefallen sind...welche davon könnte ich, wenn ich diesen privaten Umzug überhaupt ansetzen kann, geltend machen?
    - Maklergebühr, Rechnung
    - Transportunternehmen, Barzahlung mit Rechnung
    - Fahrtkosten zu Besichtigung, Wohnungsübergabe etc.
    - sonstige Kosten per Umzugspauschale
    - Doppelte Mietzahlungen für einen Monat, belegt durch Betrag im neuen Mietvertrag

    Umzug 2014
    Dieser Umzug war auch nicht freiwillig. Meine Vermieterin hat Eigenbedarf angemeldet. Darüber habe ich eine schriftliche Bestätigung von ihr. Wo kann ich - wenn es möglich ist - welche Kosten ansetzen?

    Wird vielleicht auch im Generellen die Häufigkeit von Umzügen in irgendeiner Weise angerechnet (2009 - beruflicher Umzug, 2012+2014 private Umzüge unter "Nicht Freiwilligen" Umständen).

    Vielen lieben Dank schon an alle, die sich bis hierhin durch meinen Text gekämpft haben ;-) Ich bin dankbar für alle Anmerkungen und Tipps...viele Grüße!!!!

    #2
    AW: Privater Umzug unter besonderen Umständen - absetzbar?

    Hallo,

    Hier ein Link

    http://www.finanztip.de/umzugskosten/

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Privater Umzug unter besonderen Umständen - absetzbar?

      1) Steuerberatung ist hier nicht zulässig
      2) ich konnte deinem Text absolut nichts entnehmen das für eine berufliche Veranlassung de Umzüge sprechen würde = kein WK-Abzug
      3) § 35 a EStG geht teilweise (Lohnkosten)
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        AW: Privater Umzug unter besonderen Umständen - absetzbar?

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        ...3) § 35 a EStG geht teilweise (Lohnkosten)
        ... sofern es sich um eine UNbare Zahlung handelt.
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

        Kommentar


          #5
          AW: Privater Umzug unter besonderen Umständen - absetzbar?

          Vielen Dank für die Antworten. Der Umzug ist privater Natur, Werbekosten kommen hier nicht in Frage, das ist mir klar. Sind massive Mängel an der Wohnung, Gesundheitsgefährdung sowie Eigenbedarf keine "außergewöhnliche Belastung"? Nicht ansetzbar? Das kann ich mir gar nicht vorstellen.

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            #6
            AW: Privater Umzug unter besonderen Umständen - absetzbar?

            Wohnungsmängel und Eigenbedarf nein, die Gesundheitsgefährdung bestand ja (noch) nicht, da nur GEFAHR der Gesundheitsgefährdung und DROHENDE Schimmelbildung und kein Gutachten. Und das unabhängig von der Frage, ob das bei einem Mieter geht.

            Darüber hinaus ist die Frage, ob Dir das helfen würde, da doch meist die zumutbare Eigenbelastung des § 33 EStG gar nicht überschritten wird, d.h. die steuerliche Auswirkung meist bei "0" liegt.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Privater Umzug unter besonderen Umständen - absetzbar?

              Zitat von Caro_123 Beitrag anzeigen
              Vielen Dank für die Antworten. Der Umzug ist privater Natur, Werbekosten kommen hier nicht in Frage, das ist mir klar. Sind massive Mängel an der Wohnung, Gesundheitsgefährdung sowie Eigenbedarf keine "außergewöhnliche Belastung"? Nicht ansetzbar? Das kann ich mir gar nicht vorstellen.
              Diese Probleme haben andere auch und bei denen ist es auch nicht als a.g.B. abzugsfähig.
              Mfg

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