Hallo zusammen,
seit einigen Jahren arbeite ich neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch freiberuflich als Historiker/Autor. Da es sich meist um geringe Einnahmen gehandelt hat (unter 10.000 €/Jahr), habe ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnet. Alle freiberuflichen Einnahmen habe ich bei der Einkommenssteuererklärung in der Anlage S angegeben. Eine Umsatzsteuervoranmeldung oder -erklärung habe ich nie gemacht.
Im vergangenen Jahr habe ich erstmals keine Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit erzielt, da ich keine Aufträge übernommen habe - daher auch bei der Einkommensteuerklärung den Bogen S nicht ausgefüllt.
Nun habe ich Post vom Finanzamt bekommen, mit der Aufforderung die Umsatzsteuererklärung einzureichen. Dazu sei ich auch als Kleinunternehmer verpflichtet.
Ist das so? Mir ist das neu! Wenn ja: Was sollte ich im entsprechenden Elster-Formular angeben? Ich steige da nicht durch...
Danke im Voraus,
Morti
seit einigen Jahren arbeite ich neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch freiberuflich als Historiker/Autor. Da es sich meist um geringe Einnahmen gehandelt hat (unter 10.000 €/Jahr), habe ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnet. Alle freiberuflichen Einnahmen habe ich bei der Einkommenssteuererklärung in der Anlage S angegeben. Eine Umsatzsteuervoranmeldung oder -erklärung habe ich nie gemacht.
Im vergangenen Jahr habe ich erstmals keine Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit erzielt, da ich keine Aufträge übernommen habe - daher auch bei der Einkommensteuerklärung den Bogen S nicht ausgefüllt.
Nun habe ich Post vom Finanzamt bekommen, mit der Aufforderung die Umsatzsteuererklärung einzureichen. Dazu sei ich auch als Kleinunternehmer verpflichtet.
Ist das so? Mir ist das neu! Wenn ja: Was sollte ich im entsprechenden Elster-Formular angeben? Ich steige da nicht durch...
Danke im Voraus,
Morti
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