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Kleinunternehmer und Umsatzsteuererkläung

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    Kleinunternehmer und Umsatzsteuererkläung

    Hallo zusammen,

    seit einigen Jahren arbeite ich neben der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auch freiberuflich als Historiker/Autor. Da es sich meist um geringe Einnahmen gehandelt hat (unter 10.000 €/Jahr), habe ich als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer berechnet. Alle freiberuflichen Einnahmen habe ich bei der Einkommenssteuererklärung in der Anlage S angegeben. Eine Umsatzsteuervoranmeldung oder -erklärung habe ich nie gemacht.

    Im vergangenen Jahr habe ich erstmals keine Einnahmen aus der freiberuflichen Tätigkeit erzielt, da ich keine Aufträge übernommen habe - daher auch bei der Einkommensteuerklärung den Bogen S nicht ausgefüllt.

    Nun habe ich Post vom Finanzamt bekommen, mit der Aufforderung die Umsatzsteuererklärung einzureichen. Dazu sei ich auch als Kleinunternehmer verpflichtet.

    Ist das so? Mir ist das neu! Wenn ja: Was sollte ich im entsprechenden Elster-Formular angeben? Ich steige da nicht durch...

    Danke im Voraus,
    Morti

    #2
    AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuererkläung

    Hallo,

    warum postest du unter -Allgemein..., wenn du deine Erklärung mit EF machst
    Ja, auch als Kleinunternehmer bist du verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben.
    Hast du keine Umsätze, trägst du eine -0- ein, was denn sonst.
    Du brauchst dafür EF im Gesamtumfang, da findest du unter - Unternehmer - das Formular -Umsatzsteuererklärung.
    Relevant für dich sind nur die Zeilen 24 und 25

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

    Kommentar


      #3
      AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuererkläung

      Ja, musst du abgeben. In der Praxis verlangt nicht jede Finanzbehörde eine USt-(Jahres)Erklärung vom Kleinunternehmer. Sie kann es aber sehr wohl.
      Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

      Kommentar


        #4
        AW: Kleinunternehmer und Umsatzsteuererkläung

        Wichtig ist nur, dass man als Kleinunternehmer nur den Abschnitt B ausfüllt und nicht den Abschnitt C.
        Mfg

        Kommentar

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