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    Vorauszahlung

    Ist es möglich, Vorauszahlungen auch monatlich zu leisten? Wenn nein, warum nicht?

    #2
    AW: Vorauszahlung

    Wenn Du von Einkommensteuer sprichst, nein.

    Warum? Weil es gesetzlich anders geregelt ist. § 37 Abs. 1 EStG.

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      #3
      AW: Vorauszahlung

      ... Aber nachdem es hier um Elster geht, kann die Frage eigentlich nur auf Umsatzsteuer-Voranmeldungen gemünzt sein. Und da richtet sich der Vorauszahlungszeitraum zwingend nach § 18 Umsatzsteuergesetz.

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        #4
        AW: Vorauszahlung

        Zitat von Coolman1 Beitrag anzeigen
        Ist es möglich, Vorauszahlungen auch monatlich zu leisten? Wenn nein, warum nicht?
        Hallo Coolman1,
        wenn du deine Frage etwas konkreter gestellt hättest, brauchte niemand im Nebel zu stochern.
        Jetzt weißt du ja alles -> ein Blick in die angeführten Paragrafen erhellt dich.

        Tschüß

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          #5
          AW: Vorauszahlung

          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          ... Aber nachdem es hier um Elster geht, kann die Frage eigentlich nur auf Umsatzsteuer-Voranmeldungen gemünzt sein. Und da richtet sich der Vorauszahlungszeitraum zwingend nach § 18 Umsatzsteuergesetz.
          das sehe ich nicht so, könnte doch um jegliche Steuer gehen und wenn es das falsche Forum (nicht nur falsches Unterforum) könnte auch noch die Körperschaftsteuer neben der Gewerbe-, Kapitalertragsteuer gemeint sein ;-))
          Aber solange sich der TE nicht äußert, ist es mal wieder ein stochern..............
          Grüsse
          Kontierung

          in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft

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            #6
            AW: Vorauszahlung

            Wieso seid Ihr so sicher, dass es überhaupt um Steuern geht ? Ist doch Forum "Allgemein". Vielleicht geht es ja um die Zahnarztrechnung, die er gestundet haben möchte ? Das wäre sooo cool, man !
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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              #7
              AW: Vorauszahlung

              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              Wenn Du von Einkommensteuer sprichst, nein.

              Warum? Weil es gesetzlich anders geregelt ist. § 37 Abs. 1 EStG.
              Danke. Die Einkommensteuer war gemeint.

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