Ist es möglich, Vorauszahlungen auch monatlich zu leisten? Wenn nein, warum nicht?
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AW: Vorauszahlung
Zitat von Coolman1 Beitrag anzeigenIst es möglich, Vorauszahlungen auch monatlich zu leisten? Wenn nein, warum nicht?
wenn du deine Frage etwas konkreter gestellt hättest, brauchte niemand im Nebel zu stochern.
Jetzt weißt du ja alles -> ein Blick in die angeführten Paragrafen erhellt dich.
Tschüß
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AW: Vorauszahlung
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen... Aber nachdem es hier um Elster geht, kann die Frage eigentlich nur auf Umsatzsteuer-Voranmeldungen gemünzt sein. Und da richtet sich der Vorauszahlungszeitraum zwingend nach § 18 Umsatzsteuergesetz.
Aber solange sich der TE nicht äußert, ist es mal wieder ein stochern..............Grüsse
Kontierung
in diesem Forum (einschl. der Unterforen) gibt es Hilfestellungen zur Anwendung Elster, Anfragen mit steuerlichen Hilfestellungen sind nicht gestattet, dieses erfolgt durch den/die Steuerberaterin Ihres Vertrauens und/oder für Arbeitnehmer/Rentner/Pensionäre ein Lohnsteuerhilfeverein bei bestehender Mitgliedschaft
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AW: Vorauszahlung
Wieso seid Ihr so sicher, dass es überhaupt um Steuern geht ? Ist doch Forum "Allgemein". Vielleicht geht es ja um die Zahnarztrechnung, die er gestundet haben möchte ? Das wäre sooo cool, man !Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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AW: Vorauszahlung
Zitat von Kloebi Beitrag anzeigenWenn Du von Einkommensteuer sprichst, nein.
Warum? Weil es gesetzlich anders geregelt ist. § 37 Abs. 1 EStG.
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