Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

    Von der dt. Gesetzgebung gibt es folgende Beträge (monatlich für 2015):

    Grundfreibetrag: 706 € (8.472 € jährlich)
    Mindesteinnahme: 945 €
    Armutsgrenze: 979 €

    Ich habe die Beträge aus dem Internet, ich hoffe, die sind so korrekt.

    Ich selbst habe kein Einkommen, auch kein Arbeitslosengeld und lebe von meinem Ersparnissen. Die gesetzl. Krankenkasse muss ich komplett alleine bezahlen und der Wert richtet sich nach der Mindesteinnahme von 945 €. Hätte ich Kapitalerträge von monatlich über 706 €, müsste ich darauf Abgeltungssteuer zahlen.

    Ich verstehe nicht die Festlegung dieser Beträge bzw. für was sie sind: Warum ist die Armutsgrenze mit 979 € der höchste dieser drei Beträge, müsste es nicht der niedrigste sein bzw. müsste es nicht der Wert für ALG II (Hartz IV) von 399 € sein? Weniger als 399 € bekommt doch niemand, warum ist das dann nicht die Armutsgrenze?
    Und warum gibt es für die Berechnung der gesetzl. Krankenkasse mit 945 € (Mindesteinnahme) einen weiteren Wert? Wäre hier nicht der Grundfreibetrag von 706 € sinnvoller, denn ab da müssen auch Steuern bezahlt werden?

    Wer weiß hier mehr als ich und kann mich mal aufklären?

    #2
    AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

    Zitat von CBS Beitrag anzeigen
    Weniger als 399 € bekommt doch niemand, warum ist das dann nicht die Armutsgrenze?
    Dann gäb's auf einen Schlag keine Armen mehr ;D

    Ob die Welt dann besser wäre, wenn's deswegen keine Armen mehr gibt?

    Kommentar


      #3
      AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

      Sorry, aber kannst Du mir sagen, was das mit dem Forenthema "elektronische Steuererklärung" zu tun hat ? Das Thema mag ja interessant sein, aber hier bist Du komplett an der falschen Adresse. Vielleicht gibt es irgendwo ein Forum im Sozialbereich, das das abdeckt ?
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar


        #4
        AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

        Ich dachte, der "Allgemein"-Bereich wäre für die sonstigen Themen, die nicht direkt mit der "elektronischen Steuererklärung" zu tun haben. Und mit Steuern (Grundfreibetrag etc.) hat das Thema ja auch zu tun.
        In anderen Foren gibt es auch immer einen Bereich, wo über alles mögliche diskutiert wird, was aber eigentlich mit dem Hauptanliegen des jeweiligen Forums noch nicht mal was zu tun hat. Aber ok, vielleicht habe ich hier "Allgemein" dann falsch verstanden?

        Kommentar


          #5
          AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

          Für sonstige Themen im Zusammenhang mit der elektronischen Steuererklärung (!), die in kein anderes Unterforum reinpassen. Sonst hättest du das Ganze ja auch in einem Forum zu veganer Lebensweise im Unterforum "Allgemein" stellen können. Wieso glaubst Du, dass das hier besser aufgehoben ist ?

          Zur Armutsfrage siehe: www.armuts-und-reichtumsbericht.de

          Und der Bericht der Bundesregierung (Existenzminimumbericht), der der Anpassung des Grundfreibetrags zugrunde lag, findet sich hier: http://www.bundesfinanzministerium.d...1-28-PM05.html

          Aber sorry, ich habe da nicht reingelesen und werde es auch nicht tun.

          Ergänzen zu deiner Aussage, dass ab 706 € Zinsen monatlich Steuer zu zahlen wäre, möchte ich nur, dass Du den jährlichen Sparerpauschbetrag von 801 € vergessen hast und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 €. Darüber hinaus dürften, wie Du ja auch erwähnst, bei diesen Einnahmen regelmäßig Krankenversicherungsbeiträge anfallen, die im Bereich der Basisversorgung regelmäßig voll abzugsfähig sind, so dass die Steuer auch bei höherem zu versteuernden Einkommen 0 € sein wird. Damit dürfte sich deine Aussage schon mal relativieren.
          Zuletzt geändert von Picard777; 21.11.2015, 00:28.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

          Kommentar


            #6
            AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

            Na ja, da finde ich, dass mein Thema hier dann doch besser passt als in einem Forum zu veganer Lebensweise. ;-)
            Aber wenn die Forumsverwaltung das genauso sieht wie Du, dann habe ich das wirklich falsch interpretiert und bitte um Entschuldigung.

            Trotzdem danke, für Deine Infos und die Links.

            Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
            Darüber hinaus dürften, wie Du ja auch erwähnst, bei diesen Einnahmen regelmäßig Krankenversicherungsbeiträge anfallen, die im Bereich der Basisversorgung regelmäßig voll abzugsfähig sind, so dass die Steuer auch bei höherem zu versteuernden Einkommen 0 € sein wird.
            Kannst Du da einen Wert nennen, ab wann dann Steuer anfällt also nicht mehr 0 € sind oder ist das zu individuell und kann nicht pauschal beziffert werden?

            Wenn ich im Jahr Kapitalerträge von über 8.472 € (12 x 706 €) hätte, müsste ich doch dann Steuern zahlen? Der jährliche Sparpauschalbetrag von 801 € würde dann ja keine Rolle mehr spielen. Fraglich inwiefern die Krankenkassenbeiträge da noch was positiv verändern? Ich zahle hierzu monatlich 160,65 €.

            Kommentar


              #7
              AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

              Du hast mich offensichtlich falsch verstanden:

              Bis zu einem versteuernden Einkommen von 8.472 € in 2015 ist die Steuer 0 €. Vereinfacht ausgedrückt ist bei Jemandem, der nur Zinserträge und Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge hat, die Ermittlung des zu versteuernden Einkommens so:

              Zinserträge
              - Sparerpauschbetrag 801 €
              - Sonderausgabenpauschbetrag 36 €
              - Basisversorgungsanteil an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
              = zu versteuerndes Einkommen

              Oder anders ausgedrückt: Deine steuer beträgt 0 €, solange Deine Zinserträge höchstens 8.472 € + 801 € + 36 € + Basisversorgungsanteil an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen betragen.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

                Vielen Dank für Deine Antwort. :-)

                Das war mir nicht bewusst, dass der Sparpauschalbetrag von 801 € noch oben drauf kommt, ich dachte der wäre im Grundfreibetrag von 8.472 € bereits enthalten.

                Kann der Basisversorgungsanteil an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen in meinem Fall noch irgendwie beziffert werden? Wie gesagt, ich zahle hierzu monatlich 160,65 €.

                Kommentar


                  #9
                  AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

                  Hallo,

                  obwohl ich deine Frage als Veräppelung empfinde hier die Antwort

                  1927,80 €

                  Gruß FIGUL
                  Gruß FIGUL

                  Kommentar


                    #10
                    AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

                    Ich will hier niemand *veräppeln*.

                    Mir ist schon klar, dass 160,65 € x 12 dann 1.927,80 € ergibt. Aber wird dieser Betrag, also meine komplett gezahlten Krankenkassenbeiträge, dann voll dazugerechnet? Also heißt die Rechnung dann 8.472 € + 801 € + 36 € + 1.927,80 € = 11.236,80 €? Solange die Kapitalerträge nicht über diesem Betrag sind, fällt keine Steuer an?

                    Kommentar


                      #11
                      AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

                      Wenn der Betrag von 1.927,80 € keinen Beitrag für Krankengeld enthält, wovon ich ausgehe, ist das so. Es fällt keine Steuer an.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

                        Danke. Ja, enthält kein Krankengeld.

                        Kommentar


                          #13
                          AW: Grundfreibetrag / Mindesteinnahme / Armutsgrenze

                          Im Jahr 2014 wären bei diesen Einkünften wegen des geringeren Grundfreibetrages noch 16,00 € an Einkommensteuer angefallen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar

                          Lädt...
                          X