Von der dt. Gesetzgebung gibt es folgende Beträge (monatlich für 2015):
Grundfreibetrag: 706 € (8.472 € jährlich)
Mindesteinnahme: 945 €
Armutsgrenze: 979 €
Ich habe die Beträge aus dem Internet, ich hoffe, die sind so korrekt.
Ich selbst habe kein Einkommen, auch kein Arbeitslosengeld und lebe von meinem Ersparnissen. Die gesetzl. Krankenkasse muss ich komplett alleine bezahlen und der Wert richtet sich nach der Mindesteinnahme von 945 €. Hätte ich Kapitalerträge von monatlich über 706 €, müsste ich darauf Abgeltungssteuer zahlen.
Ich verstehe nicht die Festlegung dieser Beträge bzw. für was sie sind: Warum ist die Armutsgrenze mit 979 € der höchste dieser drei Beträge, müsste es nicht der niedrigste sein bzw. müsste es nicht der Wert für ALG II (Hartz IV) von 399 € sein? Weniger als 399 € bekommt doch niemand, warum ist das dann nicht die Armutsgrenze?
Und warum gibt es für die Berechnung der gesetzl. Krankenkasse mit 945 € (Mindesteinnahme) einen weiteren Wert? Wäre hier nicht der Grundfreibetrag von 706 € sinnvoller, denn ab da müssen auch Steuern bezahlt werden?
Wer weiß hier mehr als ich und kann mich mal aufklären?
Grundfreibetrag: 706 € (8.472 € jährlich)
Mindesteinnahme: 945 €
Armutsgrenze: 979 €
Ich habe die Beträge aus dem Internet, ich hoffe, die sind so korrekt.
Ich selbst habe kein Einkommen, auch kein Arbeitslosengeld und lebe von meinem Ersparnissen. Die gesetzl. Krankenkasse muss ich komplett alleine bezahlen und der Wert richtet sich nach der Mindesteinnahme von 945 €. Hätte ich Kapitalerträge von monatlich über 706 €, müsste ich darauf Abgeltungssteuer zahlen.
Ich verstehe nicht die Festlegung dieser Beträge bzw. für was sie sind: Warum ist die Armutsgrenze mit 979 € der höchste dieser drei Beträge, müsste es nicht der niedrigste sein bzw. müsste es nicht der Wert für ALG II (Hartz IV) von 399 € sein? Weniger als 399 € bekommt doch niemand, warum ist das dann nicht die Armutsgrenze?
Und warum gibt es für die Berechnung der gesetzl. Krankenkasse mit 945 € (Mindesteinnahme) einen weiteren Wert? Wäre hier nicht der Grundfreibetrag von 706 € sinnvoller, denn ab da müssen auch Steuern bezahlt werden?
Wer weiß hier mehr als ich und kann mich mal aufklären?
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