Hallo Forum,
kann man Krankheitskosten als Sonderausgaben angeben, sofern diese nicht von der Beihilfe beglichen wurden?
Ich habe vor kurzem von der Beihilfe einen Bescheid bekommen, dass mir für das Jahr 2014 nichts erstattet werden kann, da ich die Frist von einem Jahr zur Abrechnung überschritten habe - tja, erste und letzte teure Lektion mit der Beihilfe. Ich würde die Ausgaben dann zumindest in der Einkommenssteuer angeben wollen - geht das?
Danke im Voraus,
Christian
kann man Krankheitskosten als Sonderausgaben angeben, sofern diese nicht von der Beihilfe beglichen wurden?
Ich habe vor kurzem von der Beihilfe einen Bescheid bekommen, dass mir für das Jahr 2014 nichts erstattet werden kann, da ich die Frist von einem Jahr zur Abrechnung überschritten habe - tja, erste und letzte teure Lektion mit der Beihilfe. Ich würde die Ausgaben dann zumindest in der Einkommenssteuer angeben wollen - geht das?
Danke im Voraus,
Christian
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