Hallo zusammen.
Ich habe folgendes Problem mit der Anlage KAP und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich habe von meiner Bank eine Steuerbescheinigung erhalten, da meine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und keine Kirchensteuer abgeführt wurde. Somit muss ich ja die Anlage KAP ausfüllen (oder?). Mein Mann und ich haben Zusammenveranlagung. Jedoch hat er von seiner Bank keine solche Bescheinigung bekommen. Wenn ich aber bei meiner Anlage KAP in Zeile 4 Günstigerprüfung ankreuze, muss man Mann ja auch eine abgeben! Aber er hat ja nichts anzugeben. Oder kreuze ich dann Zeile 5 an, wo es heißt "Ich beantrage die Überprüfung des Steuerbehalts für bestimmte Kapitalerträge"?? Ein Bekannter, der das von berufswegen eigentlich wissen sollte, hat gesagt, ich muss Zeile 4 ankreuzen. Und weil Elster dann einen Hinweis meldet, dass mein Mann auch eine Anlage KAP braucht, sollen wir für meinen Mann die Anlage KAP ausfüllen und überall "null" reinschreiben! Macht für mich keinen Sinn! Wenn ich das mache, ist die Plausibilitätsprüfung in Elster erfolgreich, aber es wird keine Berechnung mehr durchgeführt. Diese ist zwar nicht zwingend notwendig für das Absenden der Steuererklärung, aber komisch kommt mir das Ganze doch vor!
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte! Ansonsten ist die Erklärung nämlich fertig und ich würde sie gern endlich abschicken....
Danke!
Ich habe folgendes Problem mit der Anlage KAP und hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Ich habe von meiner Bank eine Steuerbescheinigung erhalten, da meine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und keine Kirchensteuer abgeführt wurde. Somit muss ich ja die Anlage KAP ausfüllen (oder?). Mein Mann und ich haben Zusammenveranlagung. Jedoch hat er von seiner Bank keine solche Bescheinigung bekommen. Wenn ich aber bei meiner Anlage KAP in Zeile 4 Günstigerprüfung ankreuze, muss man Mann ja auch eine abgeben! Aber er hat ja nichts anzugeben. Oder kreuze ich dann Zeile 5 an, wo es heißt "Ich beantrage die Überprüfung des Steuerbehalts für bestimmte Kapitalerträge"?? Ein Bekannter, der das von berufswegen eigentlich wissen sollte, hat gesagt, ich muss Zeile 4 ankreuzen. Und weil Elster dann einen Hinweis meldet, dass mein Mann auch eine Anlage KAP braucht, sollen wir für meinen Mann die Anlage KAP ausfüllen und überall "null" reinschreiben! Macht für mich keinen Sinn! Wenn ich das mache, ist die Plausibilitätsprüfung in Elster erfolgreich, aber es wird keine Berechnung mehr durchgeführt. Diese ist zwar nicht zwingend notwendig für das Absenden der Steuererklärung, aber komisch kommt mir das Ganze doch vor!
Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte! Ansonsten ist die Erklärung nämlich fertig und ich würde sie gern endlich abschicken....
Danke!
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