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    Anlage KAP

    Hallo zusammen.

    Ich habe folgendes Problem mit der Anlage KAP und hoffe, dass mir jemand helfen kann.

    Ich habe von meiner Bank eine Steuerbescheinigung erhalten, da meine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und keine Kirchensteuer abgeführt wurde. Somit muss ich ja die Anlage KAP ausfüllen (oder?). Mein Mann und ich haben Zusammenveranlagung. Jedoch hat er von seiner Bank keine solche Bescheinigung bekommen. Wenn ich aber bei meiner Anlage KAP in Zeile 4 Günstigerprüfung ankreuze, muss man Mann ja auch eine abgeben! Aber er hat ja nichts anzugeben. Oder kreuze ich dann Zeile 5 an, wo es heißt "Ich beantrage die Überprüfung des Steuerbehalts für bestimmte Kapitalerträge"?? Ein Bekannter, der das von berufswegen eigentlich wissen sollte, hat gesagt, ich muss Zeile 4 ankreuzen. Und weil Elster dann einen Hinweis meldet, dass mein Mann auch eine Anlage KAP braucht, sollen wir für meinen Mann die Anlage KAP ausfüllen und überall "null" reinschreiben! Macht für mich keinen Sinn! Wenn ich das mache, ist die Plausibilitätsprüfung in Elster erfolgreich, aber es wird keine Berechnung mehr durchgeführt. Diese ist zwar nicht zwingend notwendig für das Absenden der Steuererklärung, aber komisch kommt mir das Ganze doch vor!


    Würde mich freuen, wenn mir jemand weiterhelfen könnte! Ansonsten ist die Erklärung nämlich fertig und ich würde sie gern endlich abschicken....

    Danke!

    #2
    AW: Anlage KAP

    Jedoch hat er von seiner Bank keine solche Bescheinigung bekommen
    Hatte er keine Kapitalerträge oder warum hat er keine Bescheinigung bekommen? Ist bei ihm Kirchenkapitalertragsteuer einbehalten worden oder ist er nicht kirchensteuerpflichtig?

    Sind eure Einkünfte denn so niedrig, dass ein Antrag auf Günstigerprüfung wirklich Sinn macht?

    Ihr habt einen gemeinsamen Sparerpauschbetrag von 1.602,00 €, habt ihr den auf verschiedene Banken aufgeteilt?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Anlage KAP

      Banken sind verpflichtet die Bescheinigung kostenlos rauszurücken. Manche von ihnen machen das aber leider nicht von sich aus.
      Mfg

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        #4
        AW: Anlage KAP

        Ich bin steuertechnisch nicht so der Experte und diese Anlage KAP macht mir echt Schwierigkeiten. Dachte eigentlich unser Bekannter kennt sich aus. Dann kreuze ich weder Zeile 4 noch Zeile 5 an, sondern einfach nur das mit der Kirchensteuer. Weil darum geht es ja, dass von meinen Kapitalerträgen keine Kirchensteuer abgeführt wurde, was ich aber noch tun muss. Oder??
        Dann bleibt das Problem mit dem Sparerpauschbetrag. In Zeile 12 gebe ich die 700€, wie sie im Formular der Bank stehen. Was muss dann in Zeile 13?? Egal, welchen Betrag ich eingebe (0€, 802€), es kommt immer folgender Hinweis: "Bei zusammenveranlagten Ehegatten ist in Fällen, in denen der andere Ehegatte keine Anlage KAP abgegeben hat, der von beiden Ehegatten in Anspruch genommene Sparerpauschbetrag einzutragen."

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          #5
          AW: Anlage KAP

          Hallo,

          so wie du jetzt schreibst, gehört in Zeile 13 nichts, auch keine Null

          Gruß FIGUL
          Gruß FIGUL

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            #6
            AW: Anlage KAP

            Hab ich probiert, FIGUL, und es kommt wieder dieser Hinweis.... Es ist zum Haare raufen...

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              #7
              AW: Anlage KAP

              Zumindest die Ausfüllhilfe bei ElsterFormular ist doch eindeutig:

              In den Zeilen 12 und 13 ist stets die Höhe des aufgrund von Freistellungsaufträgen bereits in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrags für sämtliche Kapitalerträge einzutragen (ggf. mit „0“). Bei zusammenveranlagten Ehegatten / Lebenspartnern ist in den Fällen, in denen der andere Ehegatte / Lebenspartner keine Anlage KAP abgegeben hat, der von beiden Ehegatten / Lebenspartnern in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag, soweit er nicht bereits in Zeile 12 eingetragen wurde, in Zeile 13 einzutragen.

              Da für deinen Mann keine Anlage KAP abgegeben wird, muss in Zeile 13 der von ihm 2014 tatsächlich in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag eingetragen werden, deine 700,00 € stehen ja bereits in Zeile 12.
              Ohne diese Angaben muss das Finanzamt den von deinem Mann in Anspruch genommenen Pauschbetrag aus den Bankenmeldungen selbst ermitteln.

              Da dein Mann bisher keine Bescheinigung der Bank in Händen hat, wird er den Betrag wahrscheinlich gar nicht kennen, es sei denn, seine Kapitaleinkünfte wären über 902,00 € gewesen, dann sind 902,00 € einzutragen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                AW: Anlage KAP

                Hallo,

                Hast du überhaupt etwas in Zeile 7 eingetragen?
                Hast du überhaupt Kapitalertragssteuer bezahlt?
                Wie hoch ist der Freistellungsauftrag?
                Irgendwie oder irgendwas läuft bei dir aus dem Ruder.

                Gruß FIGUL

                - - - Aktualisiert - - -

                Hallo,

                bisher hat die TEin doch gar keine Angaben zu Kapitaleinkünften des Ehemannes gemacht.
                Es kann doch sein, dass er keine hat

                Gruß FIGUL
                Gruß FIGUL

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                  #9
                  AW: Anlage KAP

                  Ich glaube inzwischen eher, dass sie schlicht vergessen hat, bei dem grünen Hinweis auf Nicht mehr anzeigen zu klicken.

                  - - - Aktualisiert - - -

                  Die TE hat doch geschrieben:

                  ... da meine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen und keine Kirchensteuer abgeführt wurde
                  Wenn der Ehemann keine Kapitalerträge hatte, wird in Zeile 13 auch 0 akzeptiert. Das ändert nichts daran, dass bei der Plausi ein grüner Hinweis kommt, denn man dauerhaft wegklicken kann.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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