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Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

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  • Ronald_Fe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von lumpenerna Beitrag anzeigen
    Das bedeutet also, wenn ich beispielsweise im April innergemeinschaftliche Erwerbe hatte, hätte ich für April auch eine USt-Voranmeldung machen müssen? Im Mai dann wieder keine, wenn ich da keine innergemeinschaftliche Erwerbe hatte? Was würde denn jetzt auf einen zu kommen, wenn man das nicht gemacht hat?
    Ja, so hätte man es machen müssen.

    Ausgangsfrage war aber, ob man allein aufgrund der zugeteilten USt-Id-Nr. regelmäßige Umsatzsteuervoranmeldungen vornehmen muß. Dazu wurde bisher kaum etwas gesagt und: Nein, es müssen nicht allein deshalb UStVA eingereicht werden.

    Sobald man jedoch i.g. Erwerbe tätigte, muß man diese auch als Kleinunternehmer in der entsprechenden UStVA (und zusätzlich in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung natürlich) erklären.

    I. g. Erwerbe sind beim Leistungserbringer i. g. Lieferungen. Sie sind nur nach Angabe der USt-Id-Nr. des Empfängers möglich. Über die erbrachten i. g. Lieferungen erstattet der Leistungserbringer regelmäßig Meldung an eine Zentralstelle (unter Angabe der USt-ID-Nr. und der Umsatzhöhe an diese Nr.). Mit diesen Daten, die der deutschen Finanzverwaltung aus allen EG-Ländern zur Verfügung stehen, kann nun der einzelne Steuerpflichtige, somit der USt-ID-Besitzer, geprüft werden, ob er diese Umsätze in der UStVA angegeben hat. Hat er dies nicht, drohen die üblichen Sanktionen: Schätzung, Verspätungszuschlag, Zwangsgeld - je nachdem.

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  • lumpenerna
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von JamesBondoo7 Beitrag anzeigen
    Vielleicht mal aus der Praxis zur Aufklärung:

    Normalerweise hat eine Kleinuntenehmer kein USt-ID. Aber er kann sie sehr wohl bekommen, wenn er denn möchte.

    Klingt kompliziert, ist es auch, aber ich erkläre es mal.

    Ein "normaler" Regelbesteuerer hat beim Finanzamt ein U-Signal. Das ist das "normale" Umsatzsteuersignal, welches der EDV der Finanzverwaltung sagt: Regelbesteuerung. Das sorgt unter anderem auch dafür, dass die monatliche Abgabe von USt-Voranmeldungen automatisch überwacht wird.

    Etwas anderes ist das "US-Signal". Das steht für "Umsatzsteuer-Sondertatbestände". Und das Signal ist selten. Sehr selten sogar. Vielleicht 1-2 % aller Umsatzsteuersignale sind US-Signale.

    Bei US-Signalen wird aber nicht überwacht, dass USt-Voranmeldungen abgegeben werden. Die Signale sind nur dazu da, dass ein Kleinunternehmer (oder ein Unternehmer der ausschließlich vorsteuerschädliche Umsätze tätig; z.B. ein Arzt) seine innergemeinschaftlichen Erwerbe in der BRD mit 19 % versteuern kann. Natürlich OHNE Vorsteuerabzug.

    Das Gesetz ist aber so geschrieben, dass er eben nur DANN eine USt-Voranmeldung abgeben muss, wenn solche Erwerbe auch getätigt wurde.

    Das System mit dem U-Signal / US-Signal dürfte in ganz Deutschland so (oder so ähnlich) laufen.

    Ohne irgendeine Form von USt-Signal (U, US, oder sonstwas) bekommst du keine USt-ID.

    Du läufst damit nur als "Sonderling".

    Weiß ich aber auch nur, weil ich damit täglich zu tun habe.
    Das bedeutet also, wenn ich beispielsweise im April innergemeinschaftliche Erwerbe hatte, hätte ich für April auch eine USt-Voranmeldung machen müssen? Im Mai dann wieder keine, wenn ich da keine innergemeinschaftliche Erwerbe hatte? Was würde denn jetzt auf einen zu kommen, wenn man das nicht gemacht hat?

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  • JamesBondoo7
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Vielleicht mal aus der Praxis zur Aufklärung:

    Normalerweise hat eine Kleinuntenehmer kein USt-ID. Aber er kann sie sehr wohl bekommen, wenn er denn möchte.

    Klingt kompliziert, ist es auch, aber ich erkläre es mal.

    Ein "normaler" Regelbesteuerer hat beim Finanzamt ein U-Signal. Das ist das "normale" Umsatzsteuersignal, welches der EDV der Finanzverwaltung sagt: Regelbesteuerung. Das sorgt unter anderem auch dafür, dass die monatliche Abgabe von USt-Voranmeldungen automatisch überwacht wird.

    Etwas anderes ist das "US-Signal". Das steht für "Umsatzsteuer-Sondertatbestände". Und das Signal ist selten. Sehr selten sogar. Vielleicht 1-2 % aller Umsatzsteuersignale sind US-Signale.

    Bei US-Signalen wird aber nicht überwacht, dass USt-Voranmeldungen abgegeben werden. Die Signale sind nur dazu da, dass ein Kleinunternehmer (oder ein Unternehmer der ausschließlich vorsteuerschädliche Umsätze tätig; z.B. ein Arzt) seine innergemeinschaftlichen Erwerbe in der BRD mit 19 % versteuern kann. Natürlich OHNE Vorsteuerabzug.

    Das Gesetz ist aber so geschrieben, dass er eben nur DANN eine USt-Voranmeldung abgeben muss, wenn solche Erwerbe auch getätigt wurde.

    Das System mit dem U-Signal / US-Signal dürfte in ganz Deutschland so (oder so ähnlich) laufen.

    Ohne irgendeine Form von USt-Signal (U, US, oder sonstwas) bekommst du keine USt-ID.

    Du läufst damit nur als "Sonderling".

    Weiß ich aber auch nur, weil ich damit täglich zu tun habe.

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  • lumpenerna
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von Ronald_Fe Beitrag anzeigen
    Siehe § 18 UStG. Dort steht sinngemäß nicht, daß Kleinunternehmer von der Abgabe von UStVA befreit sind. Auch in § 19 UStG ist nichts derartiges geregelt. Zitat § 18 Absatz 4a UStG:



    Würde also bedeuten, daß ein Kleinunternehmer für den Zeitraum, in welchem er einen innergemeinschaftlichen Erwerb gegen Entgelt getätigt hat, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln muß.

    Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, § 18 Absatz 2 Satz 1 UStG.

    Fraglich ist, ob man auch als Kleinunternehmer im Jahr der Unternehmensgründung und im Folgejahr monatlichen Voranmeldungszeitraum hat: m. E. ja - mit der Einschränkung, daß man nur dann VA einreicht, wenn sie keine Nullmeldungen sind (Siehe Zitat des § 18 Abs. 4a UStG).
    Also doch nicht alles ganz so klar ..mh.
    Dann warte ich wohl doch auf das Telefonat mit meinem Steuerberater um da Gewissheit zu haben, wenn die Meinungen doch ziemlich geteilt sind.

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  • Ronald_Fe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von lumpenerna Beitrag anzeigen
    Okay, vielen Dank. Also selbst wenn ich eine UST-ID Nummer habe, aber weiterhin Kleinunternehmer bin (ob ich nun innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt habe oder nicht) gebe ich (bzw. mein Steuerberater) das bei der jährlichen Steuererklärung mit an und nicht per Umsatzsteuervoranmeldung?
    Bin vorhin auf einen Artikel gestoßen, in dem Stand, daß in dem Fall die Voranmeldung auch für Kleinunternehmer fällig wird (was ich aber im laufe dieses Jahres nie getan habe ...).
    Siehe § 18 UStG. Dort steht sinngemäß nicht, daß Kleinunternehmer von der Abgabe von UStVA befreit sind. Auch in § 19 UStG ist nichts derartiges geregelt. Zitat § 18 Absatz 4a UStG:

    Voranmeldungen (Absätze 1 und 2) und eine Steuererklärung (Absätze 3 und 4) haben auch die Unternehmer und juristischen Personen abzugeben, die ausschließlich Steuer für Umsätze nach § 1 Abs. 1 Nr. 5, § 13b Absatz 5 oder § 25b Abs. 2 zu entrichten haben, sowie Fahrzeuglieferer (§ 2a). Voranmeldungen sind nur für die Voranmeldungszeiträume abzugeben, in denen die Steuer für diese Umsätze zu erklären ist. Die Anwendung des Absatzes 2a ist ausgeschlossen.
    Würde also bedeuten, daß ein Kleinunternehmer für den Zeitraum, in welchem er einen innergemeinschaftlichen Erwerb gegen Entgelt getätigt hat, eine Umsatzsteuer-Voranmeldung übermitteln muß.

    Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr, § 18 Absatz 2 Satz 1 UStG.

    Fraglich ist, ob man auch als Kleinunternehmer im Jahr der Unternehmensgründung und im Folgejahr monatlichen Voranmeldungszeitraum hat: m. E. ja - mit der Einschränkung, daß man nur dann VA einreicht, wenn sie keine Nullmeldungen sind (Siehe Zitat des § 18 Abs. 4a UStG).

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  • lumpenerna
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von holzgoe Beitrag anzeigen
    Hallo lumpenerna,
    ein Kleinunternehmer gibt keine Voranmeldungeen ab. Die Abgabe der Jahreserklärung dient der Überprüfung der Tatsache, ob weiterhin die Voraussetzungen für den Kleinunternehmer vorliegen. Dort kommen also auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe zurecht.

    Tschüß
    Okay, vielen Dank. Also selbst wenn ich eine UST-ID Nummer habe, aber weiterhin Kleinunternehmer bin (ob ich nun innergemeinschaftliche Erwerbe getätigt habe oder nicht) gebe ich (bzw. mein Steuerberater) das bei der jährlichen Steuererklärung mit an und nicht per Umsatzsteuervoranmeldung?
    Bin vorhin auf einen Artikel gestoßen, in dem Stand, dass in dem Fall die Voranmeldung auch für Kleinunternehmer fällig wird (was ich aber im laufe dieses Jahres nie getan habe ...).

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  • holzgoe
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Hallo lumpenerna,
    ein Kleinunternehmer gibt keine Voranmeldungeen ab. Die Abgabe der Jahreserklärung dient der Überprüfung der Tatsache, ob weiterhin die Voraussetzungen für den Kleinunternehmer vorliegen. Dort kommen also auch die innergemeinschaftlichen Erwerbe zurecht.

    Tschüß

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  • lumpenerna
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von Elster-Tester Beitrag anzeigen
    Das würde ich morgen mal mit dem Finanzamt besprechen.
    Solange du aber tatsächlich keine entsprechende innergemeinschaftliche Erwerbe hattest, brauchst du dir keine Sorgen wegen Verspätungszuschläge oder ähnliches zu machen.

    Aus dem Bauch heraus, würde ich persönlich sagen, dass in dem Fall dann die Jahreserklärung reicht.
    Okay, so hatte ich das nämlich auch gedacht. War deshalb etwas verunsichert. Spreche morgen natürlich nochmal mit meinem Steuerberater, aber wollte heute schon mal Meinungen einholen, damit ich etwas ruhiger schlafen kann

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von lumpenerna Beitrag anzeigen
    Ja die Umsätze habe ich bisher alle in Deutschland gemacht. Die UST-ID Nummer hatte ich damals nur direkt mitgeben lassen. Deshalb war jetzt meine Frage, ob ich mich alleine durch diese Nummer schon zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet habe (da ich diese nie gemacht habe und nur zufällig eben auf diesen Hinweis gekommen bin).

    (habe leider keine Mitgliedschaft bei akademie.de)
    Das würde ich morgen mal mit dem Finanzamt besprechen.
    Solange du aber tatsächlich keine entsprechende innergemeinschaftliche Erwerbe hattest, brauchst du dir keine Sorgen wegen Verspätungszuschläge oder ähnliches zu machen.

    Aus dem Bauch heraus, würde ich persönlich sagen, dass in dem Fall dann die Jahreserklärung reicht.

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  • lumpenerna
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass alle Umsätze in Deutschland gemacht werden. Da würde auch die Angabe der Steuernummer reichen. Noch ein Link zum Thema:

    http://www.akademie.de/wissen/ustidn...einunternehmer
    Ja die Umsätze habe ich bisher alle in Deutschland gemacht. Die UST-ID Nummer hatte ich damals nur direkt mitgeben lassen. Deshalb war jetzt meine Frage, ob ich mich alleine durch diese Nummer schon zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet habe (da ich diese nie gemacht habe und nur zufällig eben auf diesen Hinweis gekommen bin).

    (habe leider keine Mitgliedschaft bei akademie.de)

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass alle Umsätze in Deutschland gemacht werden. Da würde auch die Angabe der Steuernummer reichen. Noch ein Link zum Thema:

    http://www.akademie.de/wissen/ustidn...einunternehmer

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  • lumpenerna
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ich habe jetzt bisher in dem gesamten Zeitraum 3. Quartal 2014 (seit Gewerbeanmeldung) - jetzt nur Leistungen innerhalb deutschlands erbracht. Hätte ich dennoch eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich machen müssen? Alleine deshalb, weil ich eine UST-ID Nummer habe?
    Also verpflichtet mich diese Nummer alleine schon zu einer Umsatzsteuervoranmeldung? Meinen Steuerberater kann ich jetzt um diese Zeit natürlich grad nicht mehr anrufen, aber mich lässt diese Frage sonst nicht ruhig schlafen.

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  • Elster-Tester
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Wenn ein Kleinunternehmer innergemeinschaftliche Erwerbe tätigt, dann muss er die selbstverständlich durch eine Umsatzsteuervoranmeldung anmelden.

    Auch verlangt das Finanzamt von Kleinunternehmer mit USt-ID eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung.

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  • Charlie24
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ich habe es so verstanden, dass du auch als Kleinunternehmer die Umsatzsteuer-ID auf der Rechnung statt deiner Steuernummer angeben darfst.

    Persönlich finde ich es zwar für den Rechnungsempfänger etwas verwirrend, wenn jemand seine Umsatzsteuer-ID auf der Rechnung angibt, der gar keine Umsatzsteuer ausweist. Aber bei diesen Angaben geht es ja primär um die ordnungsgemäße Rechnungserstellung und nicht um die Frage, wer zur Steueranmeldung verpflichtet ist und wer nicht.

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  • lumpenerna
    antwortet
    AW: Kleinunternehmer + Ust-Identifikationsnummer = Umsatzsteuervoranmeldung?

    Habe ich jetzt durchgelesen und soweit auch alles klar. Habe ich in den letzten 365 Tagen so gemacht. Aber irgendwie beantwortet das doch meine Frage nicht, oder übersehe ich was?

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