Hallo,
ich habe in die jeweiligen Anlagen KAP (Stpfl.+Ehegatte) die "normalen Bankzinsen" mit Freistellungsauftrag in die Zeile 7 und den entsprechenden Sparer-Pauschbetrag in gleicher Höhe in Zeile 12 eingegeben.
Außerdem habe ich ein X gesetzt für die Günstigerprüfung in Zeile 4.
Weiterhin sind bei der Ehefrau Zinseinnahmen aus einem Privatdarlehn naher Angehöriger angefallen, die beim Steuerpflichtigen in der GuV als Betriebsausgaben angesetzt wurden. Diese Zinsen habe ich in Zeile 21 der Anlage Kap Ehefrau eingetragen.
Beim Steuerpflichtigen sind betrieblich veranlasste Zinseinnahmen angefallen, die (brutto) in der GuV als Einnahme gebucht wurden. Aus diesen Zinsen sind Kapitalertragsteuer u. Soli einbehalten worden. Diese beiden Beträge habe ich in der Anlage KAP beim Steuerpflichtigen in Zeile 53 u. 54 eingetragen.
Wir werden zusammen veranlagt.
Bei der Steuerberechnung über Elster wird der Sparer-Pauschbetrag lediglich in der angegebenen Höhe für die Bankzinsen berechnet.
Die Zinseinnahmen der Ehefrau aus dem Darlehn werden in voller Höhe als Einnahmen aus Kapitalvermögen steuerpflichtig berechnet.
Ich dachte, der Sparer-Pauschbetrag, der nach Abzug der (sehr geringen) Bankzinsen "übrig" bleibt, wird auf die Zinseinnahmen der Ehefrau angerechnet???
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand kurzfristig ;P helfen kann...bin mal wieder etwas spät dran :\
Danke!!!
ich habe in die jeweiligen Anlagen KAP (Stpfl.+Ehegatte) die "normalen Bankzinsen" mit Freistellungsauftrag in die Zeile 7 und den entsprechenden Sparer-Pauschbetrag in gleicher Höhe in Zeile 12 eingegeben.
Außerdem habe ich ein X gesetzt für die Günstigerprüfung in Zeile 4.
Weiterhin sind bei der Ehefrau Zinseinnahmen aus einem Privatdarlehn naher Angehöriger angefallen, die beim Steuerpflichtigen in der GuV als Betriebsausgaben angesetzt wurden. Diese Zinsen habe ich in Zeile 21 der Anlage Kap Ehefrau eingetragen.
Beim Steuerpflichtigen sind betrieblich veranlasste Zinseinnahmen angefallen, die (brutto) in der GuV als Einnahme gebucht wurden. Aus diesen Zinsen sind Kapitalertragsteuer u. Soli einbehalten worden. Diese beiden Beträge habe ich in der Anlage KAP beim Steuerpflichtigen in Zeile 53 u. 54 eingetragen.
Wir werden zusammen veranlagt.
Bei der Steuerberechnung über Elster wird der Sparer-Pauschbetrag lediglich in der angegebenen Höhe für die Bankzinsen berechnet.
Die Zinseinnahmen der Ehefrau aus dem Darlehn werden in voller Höhe als Einnahmen aus Kapitalvermögen steuerpflichtig berechnet.
Ich dachte, der Sparer-Pauschbetrag, der nach Abzug der (sehr geringen) Bankzinsen "übrig" bleibt, wird auf die Zinseinnahmen der Ehefrau angerechnet???
Ich wäre sehr dankbar, wenn mir jemand kurzfristig ;P helfen kann...bin mal wieder etwas spät dran :\
Danke!!!
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