AW: Zu wenig Einkommenssteuer? Wie geht das denn
Ob bzw. in welchen Fällen Arbeitnehmer eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, ist in § 46 des Einkommensteuergesetzes geregelt.
Liegt eine der dort genannten Fallgestaltungen vor, kann man sich nicht "gegen die Steuererklärung entscheiden"!
Eine Abfindung im Zusammenhang mit einer Entlassung führt nicht automatisch zu einer Nachzahlung, häufig aber zu einer Erklärungspflicht, ebenso der Bezug von Arbeitslosengeld nach einer Entlassung oder ein unterjähriger Arbeitgeberwechsel.
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Zu wenig Einkommenssteuer? Wie geht das denn
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AW: Zu wenig Einkommenssteuer? Wie geht das denn
Zitat von Co-Jack Beitrag anzeigenIch habe mich Im Januar letzten Jahres gegen die Steuererklärung entschieden da ich im Sommer 2014 entlassen wurde und eine kleine Abfindung bekam. Da diese wohl steuerlich begünstigt für mich war, hätte ich nachzahlen müssen.
Ein Wahlrecht besteht bei einer Pflichtveranlagung nicht.
Nur weil du eine Abfindung erhalten hast, muss aber noch lange keine Nachzahlung entstehen.
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AW: Zu wenig Einkommenssteuer? Wie geht das denn
Hallo!
Ich habe es im Elster- Online gemacht.
Vorsorgeaufwand hab ich ausgefüllt...
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Danke! Manchmal hilft Geduld
Ich habe alle alten Daten gelöscht und einfach von vorne angefangen.... Jetzt scheint es ok zu sein !!!!
LG .. ach - und ein frohes Neues
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AW: Zu wenig Einkommenssteuer? Wie geht das denn
Jetzt (für 2015) habe ich alle meine Daten eingegeben ...
Die Anlage Vorsorgeaufwand hast du ausgefüllt?
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Zu wenig Einkommenssteuer? Wie geht das denn
Hallo zusammen,
ich mache jetzt zum zweiten mal eine Steuererklärung über Elster. Das erste mal, für 2013 war alles klar und es gab eine Rückzahlung.
Ich habe mich Im Januar letzten Jahres gegen die Steuererklärung entschieden da ich im Sommer 2014 entlassen wurde und eine kleine Abfindung bekam. Da diese wohl steuerlich begünstigt für mich war, hätte ich nachzahlen müssen.
Ebenfalls im Sommer 2014 habe ich dann einen Job angenommen. Somit gab es auch eine Veränderung bei Entfernungspauschale und Einkommen.
Jetzt (für 2015) habe ich alle meine Daten eingegeben, lasse mir alles berechnen und siehe da - ich soll etwas über 1.000€ nachzahlen?!?!
In der Berechnung steht:
Festgesetzt werden | 7.578,00 | 416,79 |
| Abzug vom Lohn | -6.597,00 | -362,72 |
| verbleibende Beträge | 981,00
Höhe der Rückzahlung also 1.035,07€
Wie kann denn das gehen? Ich meine mein Arbeitgeber kann doch gar nicht weniger Lohnsteuer et. zahlen. Das ist doch vom Staat alles festgelegt.
Kann mir das jemand erklären? Sorry, aber ich habe von dem Kram einfach keine Ahnung und verzweifle bald...
Danke und viele Grüße
Co-JackStichworte: -
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