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    duales Studium

    Hallo, brauche eure Hilfe.

    Mein Sohn macht ein duales Studium (Woche/ 2Tg. arbeiten, 2Tg. Berufschule, 2 Tg. Uni). Dafür hat er im letzten Jahr ca. 11300 € als Ausbildungsvergütung bekommen. Er ist sozielversicherungspflichtig, aber nicht steuerpflichtig. Er hat Werbungskosten wie Semestergebühren, hohe Fahrtkosten, Bücher, Computer etc. Habe nun bei uns in der Zeitung gelesen, dass er diese Kosten absetzen kann. Nur meine ich, wer keine Steuern zahlt kann auch nichts wieder bekommen, oder? Geht das dann über den Verlustvortrag, wenn er steuerpflichtig ist? Auch für vergangene Jahre? Er ist 2014 mit der Ausbildung/Studium angefangen. Be iFahrtkosten zur Arbeit kann man den einfachen Weg absetzen und zur Uni die gefahrenen Kilometer. Wie sieht es mit dem Weg zur Berufschule aus?
    Wäre toll, wenn mir einer weiterhilft.
    Gruß Elisabeth X.

    #2
    AW: duales Studium

    Alles Fragen zum Steuerrecht, die mit Elster nichts zu tun haben!

    Das Forum hat eine Suchfunktion, da wirst du mit ein wenig Mühe zu den meisten Fragen trotzdem eine Antwort finden.

    Ganz allgemein sei jedoch ein Hinweis gestattet: Um bei Bruttoeinkünften von 11.300,00 € zu einem Verlustvortrag zu kommen, müssen die Ausbildungskosten jährlich bei über 10.000,00 € liegen, was unwahrscheinlich ist.

    Ansonsten gilt: Wer keine Steuern bezahlt hat, kann auch keine Steuern erstattet bekommen!
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: duales Studium

      Zitat von Elisabeth X. Beitrag anzeigen
      Hallo, brauche eure Hilfe.

      Mein Sohn macht ein duales Studium (Woche/ 2Tg. arbeiten, 2Tg. Berufschule, 2 Tg. Uni). Dafür hat er im letzten Jahr ca. 11300 € als Ausbildungsvergütung bekommen. Er ist sozielversicherungspflichtig, aber nicht steuerpflichtig. Gruß Elisabeth X.
      Steuerpflichtig ist er immer!
      (Solange er lebt).
      für Deutschland gilt z.B.:
      Einkommensteuergesetz (EStG)
      § 1 Steuerpflicht
      (1) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil
      Gruss (S)stiller
      STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
      Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
      ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
      Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
      Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
      Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
      Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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        #4
        AW: duales Studium

        Danke Dir Charlie24 ,

        ich habe meinem Sohn nun den Lohnsteuerhilfeverein empfohlen, die sind auf jeden Fall kompeter als die Mama. Warum soll ich mich auch um alles kümmern

        Elisabeth X.

        Kommentar


          #5
          AW: duales Studium

          ... Lohnsteuerhilfeverein empfohlen
          Grundsätzlich nicht verkehrt, hier wird es aber wohl nichts bringen!

          Ich muss meine obige Aussage ohnehin präzisieren: Seine Werbungskosten müssen nicht über 10.000,00 € sondern über den 11.300,00 € Bruttolohn liegen, um zu einem negativen Gesamtbetrag der Einkünfte und damit zu einem Verlustvortrag zu kommen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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