Hallo, brauche eure Hilfe.
Mein Sohn macht ein duales Studium (Woche/ 2Tg. arbeiten, 2Tg. Berufschule, 2 Tg. Uni). Dafür hat er im letzten Jahr ca. 11300 € als Ausbildungsvergütung bekommen. Er ist sozielversicherungspflichtig, aber nicht steuerpflichtig. Er hat Werbungskosten wie Semestergebühren, hohe Fahrtkosten, Bücher, Computer etc. Habe nun bei uns in der Zeitung gelesen, dass er diese Kosten absetzen kann. Nur meine ich, wer keine Steuern zahlt kann auch nichts wieder bekommen, oder? Geht das dann über den Verlustvortrag, wenn er steuerpflichtig ist? Auch für vergangene Jahre? Er ist 2014 mit der Ausbildung/Studium angefangen. Be iFahrtkosten zur Arbeit kann man den einfachen Weg absetzen und zur Uni die gefahrenen Kilometer. Wie sieht es mit dem Weg zur Berufschule aus?
Wäre toll, wenn mir einer weiterhilft.
Gruß Elisabeth X.
Mein Sohn macht ein duales Studium (Woche/ 2Tg. arbeiten, 2Tg. Berufschule, 2 Tg. Uni). Dafür hat er im letzten Jahr ca. 11300 € als Ausbildungsvergütung bekommen. Er ist sozielversicherungspflichtig, aber nicht steuerpflichtig. Er hat Werbungskosten wie Semestergebühren, hohe Fahrtkosten, Bücher, Computer etc. Habe nun bei uns in der Zeitung gelesen, dass er diese Kosten absetzen kann. Nur meine ich, wer keine Steuern zahlt kann auch nichts wieder bekommen, oder? Geht das dann über den Verlustvortrag, wenn er steuerpflichtig ist? Auch für vergangene Jahre? Er ist 2014 mit der Ausbildung/Studium angefangen. Be iFahrtkosten zur Arbeit kann man den einfachen Weg absetzen und zur Uni die gefahrenen Kilometer. Wie sieht es mit dem Weg zur Berufschule aus?
Wäre toll, wenn mir einer weiterhilft.
Gruß Elisabeth X.
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