Hallo,
ich habe mich an einem Studium von 08/14 bis 08/15 probiert aber schnell gemerkt, dass das nichts für mich ist.
Mein Arbeitgeber hat die Hälfte der Studiengebühren bezahlt, fordert nun aber den Betrag zurück, da ich das Studium nicht weiter mache.
Meine Frage ist nun, ob ich die Rechnung für die Studienkosten die ich vom Arbeitgeber erhalten habe (die Rechnung kam im Sommer 2015 für den gesamten Zeitraum inkl. 2014), von der Steuer im Jahr 2015 absetzen kann. Die Steuererklärung für 2014 ist bereits gelaufen, dort hatte ich die Hälfte der Studienkosten als Fortbildungskosten angegeben.
Beste Grüße
Sven
ich habe mich an einem Studium von 08/14 bis 08/15 probiert aber schnell gemerkt, dass das nichts für mich ist.
Mein Arbeitgeber hat die Hälfte der Studiengebühren bezahlt, fordert nun aber den Betrag zurück, da ich das Studium nicht weiter mache.
Meine Frage ist nun, ob ich die Rechnung für die Studienkosten die ich vom Arbeitgeber erhalten habe (die Rechnung kam im Sommer 2015 für den gesamten Zeitraum inkl. 2014), von der Steuer im Jahr 2015 absetzen kann. Die Steuererklärung für 2014 ist bereits gelaufen, dort hatte ich die Hälfte der Studienkosten als Fortbildungskosten angegeben.
Beste Grüße
Sven
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