Ich habe einen Bausparer mit 40€ an vermögenswirksamen Leistungen. Man kann also die Arbeitnehmer Sparzulage bei der Steuererklärung beantragen. Ich bin verheiratet und habe 2 Kinder. Berufstätig bin nur ich. Warum bekomme ich nur 43€ bei der Steuererklärung zurück und nicht 86€?
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?
Einklappen
X
-
AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?
Weil die Höchstbeträge nach § 13 VermBG pro Arbeitnehmer und DESSEN Vertrag gilt. Wäre Deine Frau auch Arbeitnehmerin UND hätte einen Vertrag, würde SIE auch eine Zulage bekommen.
Im übrigen seit Ihr durch die Zusammenveranlagung begünstigt, weil sich dadurch die Einkommensgrenze verdoppelt, bis zu der überhaupt Zulagen gezahlt werden. Oder anders gesagt: Wärest Du nicht verheiratet, würdest Du ggf. gar keine Zulage bekommen, da Dein Einkommen zu hoch wäre, da die Einkommensgrenze nur bei der Hälfte läge. Und hättest Du nicht zwei Kinder, würdest Du ggf. ebenfalls keine Zulage bekommen, da Du vielleicht nur durch deren Kinderfreibeträge unter die Einkommensgrenze rutschst.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
-
AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?
Hallo racedriver,
wann hast du denn schon mal mehr bekommen ?
Hattet ihr da vielleicht zwei Verträge ?
Beispiel -> ich habe einen Bausparer habe über 500,- Euro eingezahlt -> berücksichtigt werden 480,- als vermögenswirksame Leistung und davon 9 Prozent Arbeitnehmersparzulage, das sind 43 Euro.
Tschüß
Kommentar
-
AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?
Meine Aussage war schon richtig Es muss mehr als nur die VL eingezahlt werden. Nur auf den Eigenanteil gibt es die Wohnungsbauprämie.
@racedriver: Wenn Sie zusätzlich zu den VL noch 50€ einzahlen, bekommen Sie von der Bausparkasse doch mit dem Jahreskontoauszug den Antrag auf die Wohnungsbauprämie automatisch zugeschickt. Den ausfüllen und wieder bei der Bank/Bausparkasse abgeben.
Kommentar
-
AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?
Selbstverständlich kann man beides bekommen - ANSpZul und WoP !
Man muß nur innerhalb der Einkommensgrenzen des VermBG sein und sowohl VL als auch eigene Beiträge gezahlt haben (bzw. der AG für die VL).
Beides scheint bei @racedriver zuzutreffen.
Hinweis zur WoP (steht auch auf dem WoP-Antrag): Man muß in dem betreffenden Jahr mindestens 50 Euro selbst eingezahlt haben. In diesen Betrag zählen auch die von der Bausparkasse gutgeschriebenen Zinsen rein.Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Kommentar
-
AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?
jetzt werden wir ja langsam zum Bausparberatungsforum.
Der TE gibt selbst an, monatlich 50,00 € eigene Sparbeiträge zu leisten, das sind jährlich 600,00 € + Zinsen, die ihm die Bausparkasse bescheinigt.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
-
AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?
Da muss ich ihnen widersprechen. Als ich den Antrag + Erläuterungen gelesen habe, kam ich zum Schluss, dass beides nicht ginge, was aber anscheinend falsch ist. Sorry, ich wollte hier kein fremdes Thema einbringen. Für mich gehörten diese beiden (Sparzulage und WbP) von der Logik her zusammen, da nach meinem Verständnis nicht beide gleichzeitig beantragt werden können. Da habe kch mich wohl geirrt!
Kommentar
-
AW: Arbeitnehmer Sparzulage als Verheirateter nur 43€?
Richtig ist, dass man für die Vermögenswirksamen Leistungen nicht gleichzeitig die Arbeitnehmersparzulage + Wohnungsbauprämie beantragen darf!
Eigene Bausparbeiträge sind aber keine Vermögenswirksamen Leistungen, für sie bekommt man, soweit jährlich der Mindestbetrag von 50,00 € erreicht wird, die Wohnungsbauprämie.
Legt man bereits über den Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage, aber noch unter den höheren Einkommensgrenzen für die Wohnungsbauprämie, kann man die Vermögenswirksamen Leistungen in die Bemessungsgrundlage für die Wohnungsbauprämie einbeziehen. Das steht üblicherweise in den Erläuterungen zum Antrag auf Wohnungsbauprämie.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar