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Namensänderung - Extra Steuererklärung?

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    Namensänderung - Extra Steuererklärung?

    Hallo allerseits,

    ich (selbständig) habe Ende 2015 geheiratet und Anfang 2016 noch zwei Rechnungsbeträge meiner Kunden erhalten, die ich noch im letzten Jahr auf meinen alten Namen ausgestellt hatte.
    Muss ich dieses Jahr zwei Umsatzsteuervoranmeldungen/Steuererklärungen abgeben, d. h. auf den alten sowie auf den neuen Namen, einmal mit meiner alten Steuernummer und einmal mit meiner neuen? Die USt-Id ist ja dieselbe geblieben, wobei die vielleicht irrelevant ist.

    Vielen Dank für die Mithilfe,
    Claudia
    Zuletzt geändert von claudiam; 02.02.2016, 15:54.

    #2
    AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

    Zitat von claudiam Beitrag anzeigen
    Hallo allerseits,

    ich (selbständig) habe Ende 2015 geheiratet und Anfang 2016 noch zwei Rechnungen meiner Kunden bezahlt, die ich noch im letzten Jahr auf meinen alten Namen ausgestellt hatte.
    Muss ich dieses Jahr zwei Umsatzsteuervoranmeldungen/Steuererklärungen abgeben, d. h. auf den alten sowie auf den neuen Namen, einmal mit meiner alten Steuernummer und einmal mit meiner neuen? Die USt-Id ist ja dieselbe geblieben, wobei die vielleicht irrelevant ist.

    Vielen Dank für die Mithilfe,
    Claudia
    Wo liegt Ihr Problem? Sie geben Ihren rechtlich gültigen neuen Namen an und die neue Steuernummer.
    Zuletzt geändert von Jambo; 02.02.2016, 14:49. Grund: Ergänzung

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      #3
      AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

      Hallo Jambo,

      vielen Dank, dass Sie sich Zeit für die Beantwortung meiner Frage nehmen.
      Ich habe kein Problem.
      Meine Frage war bzw. ist nur:
      "Muss ich dieses Jahr zwei Umsatzsteuervoranmeldungen/Steuererklärungen abgeben, d. h. auf den alten sowie auf den neuen Namen, einmal mit meiner alten Steuernummer und einmal mit meiner neuen?" - ja (jeweils eine pro entsprechender Steuernummer) oder nein (eine einzige Voranmeldung/Steuererklärung, in der nur eine einzige Steuernummer angegeben werden muss, zum Beispiel die neue)?

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        #4
        AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

        Du gibst eine Umsatzsteuererklärung mit deiner neuen Steuernummer ab, falls diese auch für dein Unternehmen gilt! Deine Voranmeldungen gibst du auch mit der für dein Unternehmen gültigen Steuernummer ab.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

          Hallo Charlie24,

          in diese Steuererklärung mit der neuen Steuernummer nehme ich also auch die im Jahr 2016 erzielten Einnahmen auf, die 2015 auf die alte Steuernummer und den alten Namen in Rechnung gestellt wurden, ja? Mir war so, als müsste ich pro Steuernummer jeweils eine Erklärung abgeben.

          Danke

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            #6
            AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

            Zitat von claudiam Beitrag anzeigen
            Hallo Jambo,

            vielen Dank, dass Sie sich Zeit für die Beantwortung meiner Frage nehmen.
            Ich habe kein Problem.
            Meine Frage war bzw. ist nur:
            "Muss ich dieses Jahr zwei Umsatzsteuervoranmeldungen/Steuererklärungen abgeben, d. h. auf den alten sowie auf den neuen Namen, einmal mit meiner alten Steuernummer und einmal mit meiner neuen?" - ja (jeweils eine pro entsprechender Steuernummer) oder nein (eine einzige Voranmeldung/Steuererklärung, in der nur eine einzige Steuernummer angegeben werden muss, zum Beispiel die neue)?
            N e i n, die Umsatzsteuervoranmeldungen/Steuererklärungen für 2015 mit Ihrem rechtlich gültigen neuen Namen und die neue Steuernummer.

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              #7
              AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

              Ich bitte um Entschuldigung, ich meinte nicht die Steuererklärung für 2015 sondern für 2016.
              Im Januar 2016 wurden von meinen Kunden zwei Rechnungen bezahlt, die ich 2015 auf meine alte Steuernummer ausgestellt hatte.
              Muss ich dementsprechend für diese zwei Rechnungen eine extra Steuererklärung machen oder können die in die Steuererklärung auf meine neue Nummer einfließen? Ich hoffe, ich konnte mich nun etwas klarer ausdrücken.

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                #8
                AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

                Muss ich dementsprechend für diese zwei Rechnungen eine extra Steuererklärung machen oder können die in die Steuererklärung auf meine neue Nummer einfließen?
                Du gibst eine Steuererklärung mit der aktuell gültigen Steuernummer ab! Wie oft denn noch?

                Dass auf Rechnungen an Kunden noch die alte Steuernummer angegeben war, ist doch für deine Steuererklärung 2016 völlig unerheblich. Wenn die Umsätze zu 2016 gehören, erklärst du sie 2016!
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

                  Zitat von claudiam Beitrag anzeigen
                  Ich bitte um Entschuldigung, ich meinte nicht die Steuererklärung für 2015 sondern für 2016.
                  Im Januar 2016 wurden von meinen Kunden zwei Rechnungen bezahlt, die ich 2015 auf meine alte Steuernummer ausgestellt hatte.
                  Muss ich dementsprechend für diese zwei Rechnungen eine extra Steuererklärung machen oder können die in die Steuererklärung auf meine neue Nummer einfließen? Ich hoffe, ich konnte mich nun etwas klarer ausdrücken.
                  Die Rechnungsbeträge der zwei Rechnungen aus 2015 (Zahlungseingang 2016) können in die Steuererklärung mit der neuen Nummer einfließen.

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                    #10
                    AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

                    @Charlie24: so oft, bis auch ich es verstanden habe. Und da ich mich m. E. missverständlich ausgedrückt hatte, kläre ich einfach lieber ein Mal zu viel als ein Mal zu wenig auf. Denn so logisch finde ich das nicht: Ich habe einige Jahre im Ausland auf selbständiger Basis gearbeitet, dort war genau das Gegenteil der Fall.

                    Vielen Dank für euer Input!

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                      #11
                      AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

                      Du bist dir hoffentlich sicher, dass die neue Steuernummer nach der Verheiratung auch für die Umsatzsteuer gilt!

                      Die Steuerarten, für die neue Nummer gilt, sind in der Mitteilung des Finanzamts aufgeführt. Wenn dort nur stehen würde: Einkommensteuer, dann wäre das hier der berühmte Sturm im Wasserglas gewesen.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

                        Du kannst im Jahr zehn mal heiraten oder zehn mal deinen Namen ändern, du kannst für jedes Jahr aber trotzdem nur eine Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuer-Jahreserklärung abgeben.
                        Mfg

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                          #13
                          AW: Namensänderung - Extra Steuererklärung?

                          ... denn Du bleibst ja doch die SELBE Person und machst keine Seelenwanderung in einen anderen Körper. Mir ist zwar klar, dass eine Heirat ein einschneidendes Erlebnis sein kann, aber sooo heftig wie von Dir vermutet dann doch auch nicht ...
                          Schönen Gruß

                          Picard777

                          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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