Hallo allerseits,
ich (selbständig) habe Ende 2015 geheiratet und Anfang 2016 noch zwei Rechnungsbeträge meiner Kunden erhalten, die ich noch im letzten Jahr auf meinen alten Namen ausgestellt hatte.
Muss ich dieses Jahr zwei Umsatzsteuervoranmeldungen/Steuererklärungen abgeben, d. h. auf den alten sowie auf den neuen Namen, einmal mit meiner alten Steuernummer und einmal mit meiner neuen? Die USt-Id ist ja dieselbe geblieben, wobei die vielleicht irrelevant ist.
Vielen Dank für die Mithilfe,
Claudia
ich (selbständig) habe Ende 2015 geheiratet und Anfang 2016 noch zwei Rechnungsbeträge meiner Kunden erhalten, die ich noch im letzten Jahr auf meinen alten Namen ausgestellt hatte.
Muss ich dieses Jahr zwei Umsatzsteuervoranmeldungen/Steuererklärungen abgeben, d. h. auf den alten sowie auf den neuen Namen, einmal mit meiner alten Steuernummer und einmal mit meiner neuen? Die USt-Id ist ja dieselbe geblieben, wobei die vielleicht irrelevant ist.
Vielen Dank für die Mithilfe,
Claudia
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