Hallo Freunde des Steuerrechts,
ich habe eine Frage.
Ich war das gesamte letzte Jahr 01.01.15 - 31.01.15 dienstlich an den Standort "X" abgeordnet.
Die Abordnung läuft seit 07.2012 und wurde seitdem immer wieder in Abschnitten von 3-6 Monaten verlängert.
Erste Tätigkeitsstätte ist nach wie vor der Standort "Z"
Eine unentgeltliche Unterkunft wird vor Ort bereitgestellt.
In jedem Monat habe ich eine Trennungsgeldabrechnung durchgeführt, in der mir eine Familienheimfahrt und für die
Tage am Dienstort ein Tagegeld von 7,63 € berechnet wurde.
Dieses Trennungsgeld wurde mir bis zu dem steuerfreien Betrag "Y" steuerfrei ausgezahlt.
Alles was über den steuerfreien Betrag hinausging wurde zusammen mit dem Gehalt versteuert.
Zusätzlich bekommen wir während des täglichen Dienstgeschäftes bei einer längerfristigen Abwesenheit von mehr als 8 Stunden vom Dienstort "X"
12 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber ausgezahlt.
Nun möchte ich für das Jahr 2015 die Fahrtkosten zum Standort "X" abrechnen und komme zu meiner Frage.
Ich habe das gesamte Jahr als Auswärtstätigkeit angelegt,
die entstandene Fahrtkosten eingetragen und den vom Arbeitgeber über das Trennungsgeld ausgezahlten steuerfreien Betrag als Erstattung eingetragen.
Nun stellt sich die Frage, ob die 12 Euro (In Summe ca. 400 Euro) die für die Abwesenheit von mehr als 8 Stunden vom Standort "X" steuerfrei gezahlt wurden,
ebenfalls bei dieser Auswärtstätigkeit in der Steuererklärung als Erstattung vom Arbeitgeber einzutragen sind oder nicht.
Es handelt sich sozusagen um eine Auswärtstätigkeit in einer Auswärtstätigkeit.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
ich habe eine Frage.
Ich war das gesamte letzte Jahr 01.01.15 - 31.01.15 dienstlich an den Standort "X" abgeordnet.
Die Abordnung läuft seit 07.2012 und wurde seitdem immer wieder in Abschnitten von 3-6 Monaten verlängert.
Erste Tätigkeitsstätte ist nach wie vor der Standort "Z"
Eine unentgeltliche Unterkunft wird vor Ort bereitgestellt.
In jedem Monat habe ich eine Trennungsgeldabrechnung durchgeführt, in der mir eine Familienheimfahrt und für die
Tage am Dienstort ein Tagegeld von 7,63 € berechnet wurde.
Dieses Trennungsgeld wurde mir bis zu dem steuerfreien Betrag "Y" steuerfrei ausgezahlt.
Alles was über den steuerfreien Betrag hinausging wurde zusammen mit dem Gehalt versteuert.
Zusätzlich bekommen wir während des täglichen Dienstgeschäftes bei einer längerfristigen Abwesenheit von mehr als 8 Stunden vom Dienstort "X"
12 Euro steuerfrei vom Arbeitgeber ausgezahlt.
Nun möchte ich für das Jahr 2015 die Fahrtkosten zum Standort "X" abrechnen und komme zu meiner Frage.
Ich habe das gesamte Jahr als Auswärtstätigkeit angelegt,
die entstandene Fahrtkosten eingetragen und den vom Arbeitgeber über das Trennungsgeld ausgezahlten steuerfreien Betrag als Erstattung eingetragen.
Nun stellt sich die Frage, ob die 12 Euro (In Summe ca. 400 Euro) die für die Abwesenheit von mehr als 8 Stunden vom Standort "X" steuerfrei gezahlt wurden,
ebenfalls bei dieser Auswärtstätigkeit in der Steuererklärung als Erstattung vom Arbeitgeber einzutragen sind oder nicht.
Es handelt sich sozusagen um eine Auswärtstätigkeit in einer Auswärtstätigkeit.
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
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