Hallo zusammen,
ich habe hier mal eine Frage an die Profis
Wir haben 2015 unser Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umgewandelt. Den 1. Stock haben wir daraufhin vermietet. Natürlich mit Mietvertrag.
Den Antrag auf Nutzungsänderung von Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus haben wir ebenfalls zeitgleich gestellt.
Nach ein paar Rückfragen vom LRA ist jetzt endlich die Genehmigung da. Allerdings ist jetzt ja 2016!!!
Die Frage die sich uns jetzt nur stellt: Können wir nun die angefallenen Umbaukosten für die vermietete Wohnung absetzen bzw abschreiben?
Sind fast 30.000,- Euro (Bad, Boden, Dach Isolation, Maler, Küche usw).
Bei der Einkommensteuererklärung für 2015 hätte ich die Mieteinnahmen natürlich auch angegeben.
Was denkt ihr, kann das Finanzamt das ablehnen?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Gruß
Alfred
ich habe hier mal eine Frage an die Profis
Wir haben 2015 unser Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umgewandelt. Den 1. Stock haben wir daraufhin vermietet. Natürlich mit Mietvertrag.
Den Antrag auf Nutzungsänderung von Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus haben wir ebenfalls zeitgleich gestellt.
Nach ein paar Rückfragen vom LRA ist jetzt endlich die Genehmigung da. Allerdings ist jetzt ja 2016!!!
Die Frage die sich uns jetzt nur stellt: Können wir nun die angefallenen Umbaukosten für die vermietete Wohnung absetzen bzw abschreiben?
Sind fast 30.000,- Euro (Bad, Boden, Dach Isolation, Maler, Küche usw).
Bei der Einkommensteuererklärung für 2015 hätte ich die Mieteinnahmen natürlich auch angegeben.
Was denkt ihr, kann das Finanzamt das ablehnen?
Danke schon mal für eure Hilfe.
Gruß
Alfred
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