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Werbungskosten für vermietete Wohnung auch ohne Genehmigung?

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    Werbungskosten für vermietete Wohnung auch ohne Genehmigung?

    Hallo zusammen,

    ich habe hier mal eine Frage an die Profis
    Wir haben 2015 unser Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umgewandelt. Den 1. Stock haben wir daraufhin vermietet. Natürlich mit Mietvertrag.
    Den Antrag auf Nutzungsänderung von Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus haben wir ebenfalls zeitgleich gestellt.
    Nach ein paar Rückfragen vom LRA ist jetzt endlich die Genehmigung da. Allerdings ist jetzt ja 2016!!!

    Die Frage die sich uns jetzt nur stellt: Können wir nun die angefallenen Umbaukosten für die vermietete Wohnung absetzen bzw abschreiben?
    Sind fast 30.000,- Euro (Bad, Boden, Dach Isolation, Maler, Küche usw).

    Bei der Einkommensteuererklärung für 2015 hätte ich die Mieteinnahmen natürlich auch angegeben.

    Was denkt ihr, kann das Finanzamt das ablehnen?

    Danke schon mal für eure Hilfe.

    Gruß
    Alfred

    #2
    AW: Werbungskosten für vermietete Wohnung auch ohne Genehmigung?

    Zitat von Campani Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    ich habe hier mal eine Frage an die Profis
    Wir haben 2015 unser Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus umgewandelt. Den 1. Stock haben wir daraufhin vermietet. Natürlich mit Mietvertrag.
    Den Antrag auf Nutzungsänderung von Einfamilienhaus in ein Zweifamilienhaus haben wir ebenfalls zeitgleich gestellt.
    Nach ein paar Rückfragen vom LRA ist jetzt endlich die Genehmigung da. Allerdings ist jetzt ja 2016!!!

    Die Frage die sich uns jetzt nur stellt: Können wir nun die angefallenen Umbaukosten für die vermietete Wohnung absetzen bzw abschreiben?
    Sind fast 30.000,- Euro (Bad, Boden, Dach Isolation, Maler, Küche usw).

    Bei der Einkommensteuererklärung für 2015 hätte ich die Mieteinnahmen natürlich auch angegeben.

    Was denkt ihr, kann das Finanzamt das ablehnen?

    Danke schon mal für eure Hilfe.

    Gruß
    Alfred
    Hallo,
    was wir User davon denken, ist völlig unerheblich.

    Dein Problem betrifft Steuerrecht, und somit nicht Elster.
    Gruss (S)stiller
    STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
    Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
    ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
    Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
    Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
    Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
    Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

    Kommentar


      #3
      AW: Werbungskosten für vermietete Wohnung auch ohne Genehmigung?

      Wann die Baugenehmigung konkret erteilt wurde, ist für das Steuerrecht nicht von Bedeutung.

      Wichtig ist , soweit Herstellungskosten angefallen sind, der konkrete Fertigstellungstermin wegen des AfA-Beginns.

      Bei der Einkommensteuererklärung für 2015 hätte ich die Mieteinnahmen natürlich auch angegeben.
      Was heißt: hätte? Das ist Pflicht!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Werbungskosten für vermietete Wohnung auch ohne Genehmigung?

        Ok danke, dann bin ich beruhigt.

        Die Mieteinnahmen gebe ich natürlich an. Läuft ja über mein Konto.

        Lg

        Kommentar


          #5
          AW: Werbungskosten für vermietete Wohnung auch ohne Genehmigung?

          Google einfach mal nach § 40 AO, da hast Du es schwarz auf weiß.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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