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Erste Tätigkeitsstätte bei Freiberuflern

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    Erste Tätigkeitsstätte bei Freiberuflern

    Guten Tag zusammen,

    Meine freiberuflich tätige Frau hatte im Jahr 2015 drei Tätigkeitsstätten:
    1. Die Musikschule, in der sie unterrichtet und die sie im Jahr 2015 zu diesem Zwecke 40 Mal aufgesucht hat.
    2. Eine Privatschülerin, die sie seit Juni 2015 unterrichtet und 17 Mal aufgesucht hat.
    3. Eine weitere Privatschülerin, die sie seit November 2015 unterrichtet und 7 Mal aufgesucht hat.

    In der Musikschule hat wurde dabei fast doppelt so viel verdient, wie bei den beiden Privatschülerinnen zusammen.

    Frage: Hatte meine Frau 2015 wirklich KEINE erste Tätigkeitsstätte mehr und darf die tatsächlich gefahrenen Kilometer, bzw. die Kosten der Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel, ansetzen? Oder hat sie doch die Musikschule als erste Tätigkeitsstätte mit zentraler Bedeutung und setzt für die Fahrten zur Musikschule nur die Entfernungskilometer an und nur für die zweite und die dritte Stätte die tatsächlich gefahrenen Kilometer, bzw. Monatskartenkosten?

    Vielen Dank.

    #2
    AW: Erste Tätigkeitsstätte bei Freiberuflern

    Hallo,

    erste, zweite u.s.w. Tätigkeitsstätte gilt für AN.

    Deinem Post nach ist deine Frau selbständig. d.h. gefahrene Kilometer oder anfallende Kosten

    Gruß FIGUL
    Gruß FIGUL

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      #3
      AW: Erste Tätigkeitsstätte bei Freiberuflern

      Für Freiberufler gilt § 4 Abs. 5 Ziffer 6 EStG:

      5) Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:

      6. Aufwendungen für die Wege des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten, soweit in den folgenden Sätzen nichts anderes bestimmt ist. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist
      § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 bis 6 und Nummer 5 Satz 5 bis 7 und Absatz 2 entsprechend anzuwenden.


      Wenn die Musikschule nicht als Betriebsstätte gelten würde, wäre das Thema für deine Frau nicht relevant.

      Einzelheiten findest du hier:

      http://www.bundesfinanzministerium.d...rmittlung.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        AW: Erste Tätigkeitsstätte bei Freiberuflern

        Vielen Dank für die Antwort. Insbesondere der Link auf die Seite mit dem Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums vom 23.12.14 war sehr sehr hilfreich (in unserem Falle das Beispiel 4)
        Das heißt also, wenn die Musikschule doch die erste Betriebsstätte wäre, könnte man die Fahrkosten für die beiden weiteren Stätten nach den Reisekostengrundsätzen absetzen? Oder?





        5) Die folgenden Betriebsausgaben dürfen den Gewinn nicht mindern:

        6. Aufwendungen für die Wege des Steuerpflichtigen zwischen Wohnung und Betriebsstätte und für Familienheimfahrten, soweit in den folgenden Sätzen nichts anderes bestimmt ist. Zur Abgeltung dieser Aufwendungen ist
        § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 4 Satz 2 bis 6 und Nummer 5 Satz 5 bis 7 und Absatz 2 entsprechend anzuwenden.


        Wenn die Musikschule nicht als Betriebsstätte gelten würde, wäre das Thema für deine Frau nicht relevant.

        Einzelheiten findest du hier:

        http://www.bundesfinanzministerium.d...rmittlung.html[/QUOTE]

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          #5
          AW: Erste Tätigkeitsstätte bei Freiberuflern

          Das heißt also, wenn die Musikschule doch die erste Betriebsstätte wäre, könnte man die Fahrkosten für die beiden weiteren Stätten nach den Reisekostengrundsätzen absetzen? Oder?
          Das ist richtig! Wir können und dürfen hier keine Steuerberatung leisten!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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