Guten Tag zusammen,
Meine freiberuflich tätige Frau hatte im Jahr 2015 drei Tätigkeitsstätten:
1. Die Musikschule, in der sie unterrichtet und die sie im Jahr 2015 zu diesem Zwecke 40 Mal aufgesucht hat.
2. Eine Privatschülerin, die sie seit Juni 2015 unterrichtet und 17 Mal aufgesucht hat.
3. Eine weitere Privatschülerin, die sie seit November 2015 unterrichtet und 7 Mal aufgesucht hat.
In der Musikschule hat wurde dabei fast doppelt so viel verdient, wie bei den beiden Privatschülerinnen zusammen.
Frage: Hatte meine Frau 2015 wirklich KEINE erste Tätigkeitsstätte mehr und darf die tatsächlich gefahrenen Kilometer, bzw. die Kosten der Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel, ansetzen? Oder hat sie doch die Musikschule als erste Tätigkeitsstätte mit zentraler Bedeutung und setzt für die Fahrten zur Musikschule nur die Entfernungskilometer an und nur für die zweite und die dritte Stätte die tatsächlich gefahrenen Kilometer, bzw. Monatskartenkosten?
Vielen Dank.
Meine freiberuflich tätige Frau hatte im Jahr 2015 drei Tätigkeitsstätten:
1. Die Musikschule, in der sie unterrichtet und die sie im Jahr 2015 zu diesem Zwecke 40 Mal aufgesucht hat.
2. Eine Privatschülerin, die sie seit Juni 2015 unterrichtet und 17 Mal aufgesucht hat.
3. Eine weitere Privatschülerin, die sie seit November 2015 unterrichtet und 7 Mal aufgesucht hat.
In der Musikschule hat wurde dabei fast doppelt so viel verdient, wie bei den beiden Privatschülerinnen zusammen.
Frage: Hatte meine Frau 2015 wirklich KEINE erste Tätigkeitsstätte mehr und darf die tatsächlich gefahrenen Kilometer, bzw. die Kosten der Monatskarten für öffentliche Verkehrsmittel, ansetzen? Oder hat sie doch die Musikschule als erste Tätigkeitsstätte mit zentraler Bedeutung und setzt für die Fahrten zur Musikschule nur die Entfernungskilometer an und nur für die zweite und die dritte Stätte die tatsächlich gefahrenen Kilometer, bzw. Monatskartenkosten?
Vielen Dank.
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