Ich habe im Jahr 2015 das gesamte Jahr Arbeitslosengeld vom Jobcenter bezogen, da ich eine Umschulung gemacht habe. Weitere Einnahmen hatte ich nicht.
Das Arbeitslosengeld ist ja steuerfrei, unterliegt aber den Progressionsvorbehalt.
Zudem bin ich alleinstehend kann daher den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 geltend machen. Der Gesamtbetrag der Einkünfte würde sich also auf -1308€ betragen. Kann man hierfür einen Verlustrücktrag oder vortrag beantragen? Oder geht dies nur, wenn man innerhalb einer Einkunftsart einen Verlust gemacht hat? Mir ist ja persönlich kein Verlust entstanden. Daher denke ich, dass das nicht geht, und der Entlastungsbetrag liefe dann ins Leere.
Oder wie seht Ihr das?
Vielen Dank
Das Arbeitslosengeld ist ja steuerfrei, unterliegt aber den Progressionsvorbehalt.
Zudem bin ich alleinstehend kann daher den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 geltend machen. Der Gesamtbetrag der Einkünfte würde sich also auf -1308€ betragen. Kann man hierfür einen Verlustrücktrag oder vortrag beantragen? Oder geht dies nur, wenn man innerhalb einer Einkunftsart einen Verlust gemacht hat? Mir ist ja persönlich kein Verlust entstanden. Daher denke ich, dass das nicht geht, und der Entlastungsbetrag liefe dann ins Leere.
Oder wie seht Ihr das?
Vielen Dank
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