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Verlustrücktrag bei Progressionsvorbehalt

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    Verlustrücktrag bei Progressionsvorbehalt

    Ich habe im Jahr 2015 das gesamte Jahr Arbeitslosengeld vom Jobcenter bezogen, da ich eine Umschulung gemacht habe. Weitere Einnahmen hatte ich nicht.

    Das Arbeitslosengeld ist ja steuerfrei, unterliegt aber den Progressionsvorbehalt.

    Zudem bin ich alleinstehend kann daher den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 1308 geltend machen. Der Gesamtbetrag der Einkünfte würde sich also auf -1308€ betragen. Kann man hierfür einen Verlustrücktrag oder vortrag beantragen? Oder geht dies nur, wenn man innerhalb einer Einkunftsart einen Verlust gemacht hat? Mir ist ja persönlich kein Verlust entstanden. Daher denke ich, dass das nicht geht, und der Entlastungsbetrag liefe dann ins Leere.
    Oder wie seht Ihr das?

    Vielen Dank

    #2
    AW: Verlustrücktrag bei Progressionsvorbehalt

    Sicher keine Elster-Frage, aber meiner unverbindlichen Meinung nach: NEIN

    Dagegen spricht der Wortlaut des § 10d EStG, der in der Summe negative Einkünfte voraussetzt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Verlustrücktrag bei Progressionsvorbehalt

      Die Verwaltung hat das Thema in den Einkommensteuerrichtlinien eindeutig geregelt!

      Auszug Einkommensteuerrichtlinien

      Zu § 10d EStG

      R 10d. Verlustabzug

      Vornahme des Verlustabzugs nach § 10d EStG

      Der Altersentlastungsbetrag (§ 24a EStG), der Freibetrag für Land- und Forstwirte (§ 13 Abs. 3 EStG) und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24b EStG) werden bei der Ermittlung des Verlustabzugs nicht berücksichtigt.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        AW: Verlustrücktrag bei Progressionsvorbehalt

        @ TuSler92

        Ihre Frage, Zitat:
        Der Gesamtbetrag der Einkünfte würde sich also auf -1308€ betragen. Kann man hierfür einen Verlustrücktrag oder vortrag beantragen?

        Meine antwort für Sie: N E I N

        Begründung:

        Nach § 10d EStG ist Verlustabzug möglich:

        Ermittlung des abzugsfähigen Verlusts

        Der Altersentlastungsbetrag (§ 24 a EStG), der Freibetrag für Land- und Forstwirte (§13 Abs.3 EStG) und der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§ 24 b EStG) werden bei der Ermittlung des Verlustabzugs nicht berücksichtigt (R 10 d Abs. 1 EStR).


        Ohhhhh zu spät gesehen Charlie24 war schneller
        Zuletzt geändert von Jambo; 09.02.2016, 20:14. Grund: Ergänzung

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          #5
          AW: Verlustrücktrag bei Progressionsvorbehalt

          Ich würde
          a) den gdE ermitteln

          b) mir das zvE ansehen und erst dann

          c) über Verluste spekulieren
          Gruss (S)stiller
          STEUERBESCHEIDE SIND NIE EIN MAILANHANG, VIRENGEFAHR!
          Bitte Fragen in das etwa zutreffende Unterforum stellen.
          ELSTER ELektronische STeuer ERklärung.
          Bitte prüfen Sie Ihre Software ständig auf Updates.
          Mein Elster (MEL) wird ab VZ 2020 das non plus ultra sein!
          Das BZST unterstützt auch das Elsterzertifikat, hat aber eigene Bereiche.
          Irren ist menschlich. Aber wenn man richtig Mist bauen will, braucht man einen Computer. (Dan Rather)

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