Hallo.
Eine Bekannte arbeitet als Psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis. Sie ist nach § 4 Nr. 14 UstG von der Ust befreit, da sie einen Heilberuf ausübt. Wie sieht es bei der Steuererklärung mit der Angabe der Ausgaben aus? Da man ja keine Vorsteuer abziehen kann müsste bzw. dürfte man ja nur die Nettobeträge angeben, oder?! Gibt es da auch Unterschiede in den Ausgaben, z.B. Telefon- und Internet mit Ust, Einrichtung (Möbel etc.) ohne Ust?!
Sie bildet sich nebenbei auch weiter. Bei diesen Werbungskosten sind dann sicherlich immer die Bruttobeträge anzugeben, da es ja keine Betriebsausgaben sind.
Danke für die Antworten.
Eine Bekannte arbeitet als Psychologische Psychotherapeutin in eigener Praxis. Sie ist nach § 4 Nr. 14 UstG von der Ust befreit, da sie einen Heilberuf ausübt. Wie sieht es bei der Steuererklärung mit der Angabe der Ausgaben aus? Da man ja keine Vorsteuer abziehen kann müsste bzw. dürfte man ja nur die Nettobeträge angeben, oder?! Gibt es da auch Unterschiede in den Ausgaben, z.B. Telefon- und Internet mit Ust, Einrichtung (Möbel etc.) ohne Ust?!
Sie bildet sich nebenbei auch weiter. Bei diesen Werbungskosten sind dann sicherlich immer die Bruttobeträge anzugeben, da es ja keine Betriebsausgaben sind.
Danke für die Antworten.
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