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Studiengebühren nachträglich absetzen?

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    Studiengebühren nachträglich absetzen?

    Hallo Zusammen!
    ich weiß... ein leidiges Thema, aber irgendwie konnte ich noch nicht die Antwort auf mein Problem finden:-( 2011 - 2013 habe ich privat, vollzeit studiert. Da ich nebenbei nicht gearbeitet habe, war eine Steuererklärung eigentlich damals kein Thema. Jetzt sitze ich vor meiner ersten Steuererklärung und weiß nicht recht, 1)ob und 2)was ich mit Studiengebühren und Fahrtkosten tun kann...
    Verlustvortrag, Sonderausgaben oder doch Werbungskosten? Kann jemand helfen?

    Vielen Dank schon vorab!!

    #2
    AW: Studiengebühren nachträglich absetzen?

    Hat mit Elster nichts zu tun. Kannst aber trotzdem hier im Forum die Antworten finden!

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      #3
      AW: Studiengebühren nachträglich absetzen?

      Zitat von Chrpu Beitrag anzeigen
      Hallo Zusammen!
      ich weiß... ein leidiges Thema, aber irgendwie konnte ich noch nicht die Antwort auf mein Problem finden:-( 2011 - 2013 habe ich privat, vollzeit studiert. Da ich nebenbei nicht gearbeitet habe, war eine Steuererklärung eigentlich damals kein Thema. Jetzt sitze ich vor meiner ersten Steuererklärung und weiß nicht recht, 1)ob und 2)was ich mit Studiengebühren und Fahrtkosten tun kann...
      Verlustvortrag, Sonderausgaben oder doch Werbungskosten? Kann jemand helfen?

      Vielen Dank schon vorab!!
      Info:

      Für die jeweiligen Jahre muss je eine Steuererklärung erstellt werden.

      Die "Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags" muss auf dem Mantelbogen angekreuzt werden.

      In der Anlage N werden dann die einzelnen Kosten aufgelistet.


      Anmerkung:
      Detaillierte Erklärungen sind hier nicht zulässig, weil Ihre Fragen mit ElsterFormular nichts zu tun haben; eine Steuerberatung ist hier nicht erlaubt.

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        #4
        AW: Studiengebühren nachträglich absetzen?

        Zum Thema Erststudium = Sonderausgaben und Zweitstudium = Werbungskosten findest du hier im Forum, im Internet oder bei einem Lohnsteuerhilfeverein auch genügend Informationen.
        Mfg

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          #5
          AW: Studiengebühren nachträglich absetzen?

          Wenn deine Kosten als Sonderausgaben einzustufen sind und du wie angegeben keine Einkünfte hattest, und dementsprechend auch keine Einkommensteuer (Lohnsteuer) angefallen ist, kannst du dir die Arbeit mit den Erklärungen auch sparen.

          Im Klartext: Nur eine Erklärung als Werbungskosten kann zu einem Verlustvortrag führen!
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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