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Meisterbafög Fortbildungskosten

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    Meisterbafög Fortbildungskosten

    Moin Moin

    Ich sitze gerade an meiner ersten Steuererklärung und weiß gerade nicht weiter mit meinem Meisterbafög.

    Mein Meisterlehrgang läuft jetzt noch 1 1/2 Jahre. Die Lehrgangskosten bezahle ich beim Kursanbieter in Raten ab und habe die Kosten für 2015 bereits als Werbungskosten eingetragen.

    Desweiteren habe ich bei der KfW Meisterbafög beantragt und den vollen Darlehensbetrag bereits erhalten. Nach bestandener Prüfung erlässt mir die KfW 25% des Darlehnsbetrages.
    Wann und wie muss ich jetzt diesen "Zuschuss" in der Steuererklärung angeben bei "Erhaltene Erstattungen und Zuschüsse"?

    Danke schonmal für eure Hilfe

    Lg

    #2
    AW: Meisterbafög Fortbildungskosten

    Wenn du 2015 keinen Zuschuss erhalten hast, würde ich auch keinen eintragen.

    Kommentar


      #3
      AW: Meisterbafög Fortbildungskosten

      ok danke und muss man das Meisterbafög bei "Zusätzliche Angaben zum Nettoeinkommen" als Bafög mit angeben? Bin mir da gerade nicht sicher und will auch nichts falsch abschicken.

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        #4
        AW: Meisterbafög Fortbildungskosten

        Aktuell hast du ja keinen Zuschuss erhalten, sondern ein Darlehen. Ob du überhaupt eine Zuschuss bekommst, hängt davon ab ob und ggf. wie du die Prüfung bestehst.

        Ob der "Zuschuss" dann direkt im Jahr der Zahlung von den Werbungskosten abgezogen oder ggf. als rückwirkendes Ereignis doch noch in 2015/2016 zu berücksichtigen ist musst du mit deinem FA klären wenn es soweit ist.
        Mit freundlichen Grüßen

        Beamtenschweiß
        ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

        Kommentar


          #5
          AW: Meisterbafög Fortbildungskosten

          Dankeschön füre deine Antwort
          dann kläre ich das direkt mit dem Finanzamt wenn es soweit ist.

          Nochmal zum Darlehen selbst...muss ich den Betrag den ich von der KfW bekommen habe irgendwo in der Steuererklärung als Nettoeinkommen angeben?

          LG

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            #6
            AW: Meisterbafög Fortbildungskosten

            Nochmal zum Darlehen selbst...muss ich den Betrag den ich von der KfW bekommen habe irgendwo in der Steuererklärung als Nettoeinkommen angeben?
            Nein, Darlehen sind keine Einkünfte! Darlehenszinsen können Werbungskosten sein, wenn aus dem Darlehen die Ausbildungskosten bestritten werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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