Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Ausgaben aus 2014 in der Steuererklärung für 2015

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Ausgaben aus 2014 in der Steuererklärung für 2015

    Hallo,
    könnten Sie bitte die folgende Frage beantworten.
    Wir müssen unsere Lohnsteuererklärung bis 31 Mai abgeben (LS-Klassen 3 und 5).
    Von der Hausverwaltung bekommt man eine Rechnung, die haushaltsnahen Dienstleistungen (Hausmeister usw.) enthält, erst in Juni, manchmal Juli.
    D.h. Bescheiningung von 2013 konnte ich nicht in der ELSTER 2014 verwenden.
    Bescheinigung für 2014 liegt mir jetzt vor , diese habe ich in Juni 2015 bekommen.
    Kann ich die Kosten, die in 2014 enstanden sind, erst in der LS-Erklärung für 2015 angeben?
    Ich denke nicht, aber wollte sicher gehen.
    Danke!
    Karel2

    #2
    AW: Ausgaben aus 2014 in der Steuererklärung für 2015

    Kann ich die Kosten, die in 2014 entstanden sind, erst in der LS-Erklärung für 2015 angeben?
    Lies mal hier nach:

    https://www.haufe.de/recht/deutsches...HI6759135.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      AW: Ausgaben aus 2014 in der Steuererklärung für 2015

      Danke!
      Dort steht
      "Variante (Normalfall)
      Die Aufwendungen für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen (z. B. Reinigung des Treppenhauses, Hausmeister, Gartenpflege) sind grundsätzlich im Jahr der Vorauszahlung zu berücksichtigen. Einmalige Aufwendungen (z. B. für Handwerkerleistungen) sollen dagegen erst in dem Jahr berücksichtigt werden, in dem die Jahresabrechnung im Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden ist."

      Das bedeutet für mich, dass ich die Kosten des Hausmeisters, die in 2014 entstanden sind, in der Elster 2015 eintrage, da sie in 2015 m Rahmen der Eigentümerversammlung genehmigt worden sind. Richtig?

      Kommentar


        #4
        AW: Ausgaben aus 2014 in der Steuererklärung für 2015

        Ich würds anders verstehen:

        Zitat von karel2 Beitrag anzeigen
        regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen (z. B. ... Hausmeister, Gartenpflege) sind grundsätzlich im Jahr der Vorauszahlung zu berücksichtigen.

        Kommentar

        Lädt...
        X