Hallo,
könnten Sie bitte die folgende Frage beantworten.
Wir müssen unsere Lohnsteuererklärung bis 31 Mai abgeben (LS-Klassen 3 und 5).
Von der Hausverwaltung bekommt man eine Rechnung, die haushaltsnahen Dienstleistungen (Hausmeister usw.) enthält, erst in Juni, manchmal Juli.
D.h. Bescheiningung von 2013 konnte ich nicht in der ELSTER 2014 verwenden.
Bescheinigung für 2014 liegt mir jetzt vor , diese habe ich in Juni 2015 bekommen.
Kann ich die Kosten, die in 2014 enstanden sind, erst in der LS-Erklärung für 2015 angeben?
Ich denke nicht, aber wollte sicher gehen.
Danke!
Karel2
könnten Sie bitte die folgende Frage beantworten.
Wir müssen unsere Lohnsteuererklärung bis 31 Mai abgeben (LS-Klassen 3 und 5).
Von der Hausverwaltung bekommt man eine Rechnung, die haushaltsnahen Dienstleistungen (Hausmeister usw.) enthält, erst in Juni, manchmal Juli.
D.h. Bescheiningung von 2013 konnte ich nicht in der ELSTER 2014 verwenden.
Bescheinigung für 2014 liegt mir jetzt vor , diese habe ich in Juni 2015 bekommen.
Kann ich die Kosten, die in 2014 enstanden sind, erst in der LS-Erklärung für 2015 angeben?
Ich denke nicht, aber wollte sicher gehen.
Danke!
Karel2
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