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Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

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    #16
    AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

    Ein freundliches Hallo an alle!
    Ich habe in 2015 das erste mal neben meiner Hauptbeschäftigung (Stkl. 1) auch Nebenbeschäftigungen (Stkl. 6) in meiner Est-erklärung angeben müssen und erhielt als Quittung auch eine Nachzahlung! Ich war auch überrascht, da ich davon ausgegangen bin, daß mit der Einkommenssteuererklärung sämtliche Einnahmen zusammengerechnet und gemeinsam der Steuerklasse 1 unterworfen werden. Im Ergebnis dessen müsste ich für die Einnahmen, die im Lauf des Jahres der höheren Steuerklasse 6 unterworfen waren, die Differenzbeträge zwischen 1 und 6 zurück bekommen. So der Wunsch!
    Aber wenn ich meine Vorredner richtig verstanden habe, wird das in der o.g. Konstellation niemals der Fall sein! Es wird zwar alles zusammengezählt aber dann greift letztendlich doch die Progression und versteuert nach, weil das Gesamteinkommen sich erhöht hat. Der weit verbreitete Glaube, daß bei Lohnsteuerklasse 6 vorab zu hohe Steuern abgezogen werden, die man sich in jedem Falle am Ende des Jahres vom Finanzamt wiederholen kann, ist also ein Märchen! Es scheint ja eher umgekehrt zu sein! Stimmts???

    Achtung! Ich rede hier nicht von den Fällen, wo vom Arbeitgeber irrtümlich die falsche Steuerklasse angewandt wurde und später alles korrigiert werden muss, sondern von den Fällen, die in Deutschland immer häufiger anzutreffen sind - klassische Nebenbeschäftigungen (keine Minijobs)!

    Lese gern wieder von euch!

    Mit besten Grüßen
    Bingo

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      #17
      AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

      Hallo,

      eine Steuerklasse hat den Zweck, möglichst angepasst die Steuerlast pro Monat zu definieren.
      Die Einkommensteuererklärung ist wie ein Kassensturz am Jahresende, wobei die ermittelte
      Jahres Steuerlast mit den entrichteten Positionen der Monate verrechnet wird.
      Je nach Konstellation gibt es eine Erstattung oder eine Nachzahlung steht an.
      Gruß, Basteltyp

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        #18
        AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

        Zitat von BingoBerlin Beitrag anzeigen
        Der weit verbreitete Glaube, daß bei Lohnsteuerklasse 6 vorab zu hohe Steuern abgezogen werden, die man sich in jedem Falle am Ende des Jahres vom Finanzamt wiederholen kann, ist also ein Märchen!
        Das kann man sooo nicht stehen lassen.
        Letztendlich kommt es auf die Höhe des 'normal' versteuerten Einkommens an, und demzufolge auf die bereits erwähnte hierdurch entstandene Progression.

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          #19
          AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

          Zitat von BingoBerlin Beitrag anzeigen
          Ein freundliches Hallo an alle!
          .......... Der weit verbreitete Glaube, daß bei Lohnsteuerklasse 6 vorab zu hohe Steuern abgezogen werden, die man sich in jedem Falle am Ende des Jahres vom Finanzamt wiederholen kann, ist also ein Märchen! Es scheint ja eher umgekehrt zu sein! Stimmts???............

          Mit besten Grüßen
          Bingo
          Hallo BingoBerlin,

          ich weiß nicht, wo du das her hast -> das es weitverbreitet ist, dass man immer etwas zurückbekommt. Es wird viel geredet am Stammtisch und im www.
          Du kannst doch einfach mit deinen Daten mal ein Programm füttern zum Bsp. das kostenlose Elsterformular und hast dann eine Steuerberechnung der Einkommensteuer vorliegen und siehst ob du überhaupt etwas oder wie viel du zurückbekommst.
          Grundsätzlich ist es doch so -> egal in welcher Steuerklasse berechnet wird, die Einkommensteuerfestsetzung ist die Abrechnung und es gibt ja keinen Steuersatz über 50 Prozent, so dass mehr Brutto am Ende immer noch mehr Netto bedeutet.

          Tschüß

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            #20
            AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

            [QUOTE=holzgoe;220886]
            .....ich weiß nicht, wo du das her hast -> das es weitverbreitet ist, dass man immer etwas zurückbekommt.....

            Genau wie Majodela (siehe oben) und viele Andere wurde auch ich mit dem Standardsatz "Na Sie können sich ja am Jahresende die Differenz zwischen 6 und 1 wiederholen" zur Nebenbeschäftigung (kein Minijob!) geködert! Dieser Satz hört sich immer sehr verführerisch an, ist aber nur die halbe Wahrheit. Wie Anja39 schon geschrieben hat, hängt es wohl vom "normalen" Einkommen ab. Ist dieses schon hoch, wird wahrscheinlich die Progression diesen eingangs genannten, wohlklingenden Steuereffekt aus der Nebenbeschäftigung auffressen und ins Gegenteil verkehren! Stimmts?

            Und ja, es stimmt! Am Ende ist mehr Brutto auch immer mehr Netto. Aber dieser Glaube, daß bei der bösen Steuerklasse 6 immer vorab mehr Steuern gezahlt werden, die man am Jahresende auf jeden Fall zurückbekommt, ist ein Irrglaube! Man hat höchstens einen temporären Effekt!

            Beste Grüße
            Bingo

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              #21
              AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6

              Hallo BingoBerlin,

              ja wer das glaubt ist selbst dran schuld eigentlich -> jeder kann es sich selbst ausrechnen vorab mit einem Steuerprogramm.

              Tschüß

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