AW: Steuernachzahlung bei Steuerklasse 6
Ein freundliches Hallo an alle!
Ich habe in 2015 das erste mal neben meiner Hauptbeschäftigung (Stkl. 1) auch Nebenbeschäftigungen (Stkl. 6) in meiner Est-erklärung angeben müssen und erhielt als Quittung auch eine Nachzahlung! Ich war auch überrascht, da ich davon ausgegangen bin, daß mit der Einkommenssteuererklärung sämtliche Einnahmen zusammengerechnet und gemeinsam der Steuerklasse 1 unterworfen werden. Im Ergebnis dessen müsste ich für die Einnahmen, die im Lauf des Jahres der höheren Steuerklasse 6 unterworfen waren, die Differenzbeträge zwischen 1 und 6 zurück bekommen. So der Wunsch!
Aber wenn ich meine Vorredner richtig verstanden habe, wird das in der o.g. Konstellation niemals der Fall sein! Es wird zwar alles zusammengezählt aber dann greift letztendlich doch die Progression und versteuert nach, weil das Gesamteinkommen sich erhöht hat. Der weit verbreitete Glaube, daß bei Lohnsteuerklasse 6 vorab zu hohe Steuern abgezogen werden, die man sich in jedem Falle am Ende des Jahres vom Finanzamt wiederholen kann, ist also ein Märchen! Es scheint ja eher umgekehrt zu sein! Stimmts???
Achtung! Ich rede hier nicht von den Fällen, wo vom Arbeitgeber irrtümlich die falsche Steuerklasse angewandt wurde und später alles korrigiert werden muss, sondern von den Fällen, die in Deutschland immer häufiger anzutreffen sind - klassische Nebenbeschäftigungen (keine Minijobs)!
Lese gern wieder von euch!
Mit besten Grüßen
Bingo
Ein freundliches Hallo an alle!
Ich habe in 2015 das erste mal neben meiner Hauptbeschäftigung (Stkl. 1) auch Nebenbeschäftigungen (Stkl. 6) in meiner Est-erklärung angeben müssen und erhielt als Quittung auch eine Nachzahlung! Ich war auch überrascht, da ich davon ausgegangen bin, daß mit der Einkommenssteuererklärung sämtliche Einnahmen zusammengerechnet und gemeinsam der Steuerklasse 1 unterworfen werden. Im Ergebnis dessen müsste ich für die Einnahmen, die im Lauf des Jahres der höheren Steuerklasse 6 unterworfen waren, die Differenzbeträge zwischen 1 und 6 zurück bekommen. So der Wunsch!
Aber wenn ich meine Vorredner richtig verstanden habe, wird das in der o.g. Konstellation niemals der Fall sein! Es wird zwar alles zusammengezählt aber dann greift letztendlich doch die Progression und versteuert nach, weil das Gesamteinkommen sich erhöht hat. Der weit verbreitete Glaube, daß bei Lohnsteuerklasse 6 vorab zu hohe Steuern abgezogen werden, die man sich in jedem Falle am Ende des Jahres vom Finanzamt wiederholen kann, ist also ein Märchen! Es scheint ja eher umgekehrt zu sein! Stimmts???
Achtung! Ich rede hier nicht von den Fällen, wo vom Arbeitgeber irrtümlich die falsche Steuerklasse angewandt wurde und später alles korrigiert werden muss, sondern von den Fällen, die in Deutschland immer häufiger anzutreffen sind - klassische Nebenbeschäftigungen (keine Minijobs)!
Lese gern wieder von euch!
Mit besten Grüßen
Bingo
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