Mieteinnahmen

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  • hoffi@50
    Neuer Benutzer
    • 21.02.2016
    • 1

    #1

    Mieteinnahmen

    Hallo, wie jedes Jahr weiss ich nicht wo ich welche Mieteinnahmen eintragen soll. Trage ich nur die Kaltmiete ein und die Betriebskosten bei den Umlagen ? Bis jetzt hatte das Finanzamt immer was auszusetzen, egal wie ich es eingetragen habe.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15389

    #2
    AW: Mieteinnahmen

    Also, auf den ELSTER Webseiten, Forum und ELIAS trägst Du keine Mieteinnahmen ein. Ansonsten - Du verrätst ja nicht welche Software Du benutzt - trägst Du einfach ein was abgefragt wird. Sollte es da Unklarheiten geben, dann kannst Du im passenden Unterforum fragen.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45960

      #3
      AW: Mieteinnahmen

      ... dann kannst Du im passenden Unterforum fragen.
      Oder vielleicht doch besser beim Steuerberater, damit das Finanzamt vielleicht mal nichts auszusetzen hat!

      Im Übrigen gibt es auch zur Anlage V eine Ausfüllanleitung:

      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Elster-Tester
        Neuer Benutzer
        • 09.04.2013
        • 2511

        #4
        AW: Mieteinnahmen

        Zeile 9 die Kaltmiete und Zeile 13 die Nebenkosten die dein Mieter im Jahr gezahlt hat, also monatliche Vorauszahlungen + Abschlusszahlung, die in 15 gezahlt wurde.

        Ich würde generell aber zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein raten, da das Thema ohne steuerliches Grundwissen etwas komplex ist.
        Mfg

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45960

          #5
          AW: Mieteinnahmen

          Ob Lohnsteuerhilfevereine bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung überhaupt Hilfe leisten dürfen?

          Da bin ich mir jetzt nicht sicher.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • Elster-Tester
            Neuer Benutzer
            • 09.04.2013
            • 2511

            #6
            AW: Mieteinnahmen

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Ob Lohnsteuerhilfevereine bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung überhaupt Hilfe leisten dürfen?

            Da bin ich mir jetzt nicht sicher.
            Ja dürfen sie, wenn diese Einkünfte unter 13.000 Euro betragen.
            Bei Zusammenveranlagung 26.000 Euro.
            Mfg

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45960

              #7
              AW: Mieteinnahmen

              Danke für die Auskunft!

              Wieder etwas dazu gelernt!
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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