Hallo, wie jedes Jahr weiss ich nicht wo ich welche Mieteinnahmen eintragen soll. Trage ich nur die Kaltmiete ein und die Betriebskosten bei den Umlagen ? Bis jetzt hatte das Finanzamt immer was auszusetzen, egal wie ich es eingetragen habe.
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Keine Ankündigung bisher.
Mieteinnahmen
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AW: Mieteinnahmen
Oder vielleicht doch besser beim Steuerberater, damit das Finanzamt vielleicht mal nichts auszusetzen hat!... dann kannst Du im passenden Unterforum fragen.
Im Übrigen gibt es auch zur Anlage V eine Ausfüllanleitung:
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Mieteinnahmen
Zeile 9 die Kaltmiete und Zeile 13 die Nebenkosten die dein Mieter im Jahr gezahlt hat, also monatliche Vorauszahlungen + Abschlusszahlung, die in 15 gezahlt wurde.
Ich würde generell aber zu einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein raten, da das Thema ohne steuerliches Grundwissen etwas komplex ist.Mfg
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AW: Mieteinnahmen
Ob Lohnsteuerhilfevereine bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung überhaupt Hilfe leisten dürfen?
Da bin ich mir jetzt nicht sicher.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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AW: Mieteinnahmen
Ja dürfen sie, wenn diese Einkünfte unter 13.000 Euro betragen.Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenOb Lohnsteuerhilfevereine bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung überhaupt Hilfe leisten dürfen?
Da bin ich mir jetzt nicht sicher.
Bei Zusammenveranlagung 26.000 Euro.Mfg
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AW: Mieteinnahmen
Danke für die Auskunft!
Wieder etwas dazu gelernt!Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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