Hallo,
mein Mann hat im Jahr 2014 aus einem EU-Land von Jan-März Monate Arbeitslosengeld gezahlt bekommen. Ab Februar wohnte er in Deutschland und hat ab August auch hier gearbeitet. Muss das Arbeitslosengeld nun in seiner deutschen Einkommenssteuer angegeben werden? In Mantel N Z29 steht ja "Arbeitslosengeld..... und sonstige Zahlungen aus dem EU-Ausland).... und wird dieses Arbeitslosengeld dann in Deutschland versteuert?
Vielen Dank schon mal!!!
mein Mann hat im Jahr 2014 aus einem EU-Land von Jan-März Monate Arbeitslosengeld gezahlt bekommen. Ab Februar wohnte er in Deutschland und hat ab August auch hier gearbeitet. Muss das Arbeitslosengeld nun in seiner deutschen Einkommenssteuer angegeben werden? In Mantel N Z29 steht ja "Arbeitslosengeld..... und sonstige Zahlungen aus dem EU-Ausland).... und wird dieses Arbeitslosengeld dann in Deutschland versteuert?
Vielen Dank schon mal!!!
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