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Muss man Arbeitslosengeld aus EU-Ausland angeben? Mantel N Z29?

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    Muss man Arbeitslosengeld aus EU-Ausland angeben? Mantel N Z29?

    Hallo,
    mein Mann hat im Jahr 2014 aus einem EU-Land von Jan-März Monate Arbeitslosengeld gezahlt bekommen. Ab Februar wohnte er in Deutschland und hat ab August auch hier gearbeitet. Muss das Arbeitslosengeld nun in seiner deutschen Einkommenssteuer angegeben werden? In Mantel N Z29 steht ja "Arbeitslosengeld..... und sonstige Zahlungen aus dem EU-Ausland).... und wird dieses Arbeitslosengeld dann in Deutschland versteuert?

    Vielen Dank schon mal!!!

    #2
    AW: Muss man Arbeitslosengeld aus EU-Ausland angeben? Mantel N Z29?

    Es wird nicht versteuert, aber es unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Deshalb muss es auch angegeben werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      AW: Muss man Arbeitslosengeld aus EU-Ausland angeben? Mantel N Z29?

      Ja, es muss eingetragen werden.
      Es wird nicht versteuert, aber unterliegt dem Progressionsvorbehalt.

      Edit : Da war wer schneller
      Mfg

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        #4
        AW: Muss man Arbeitslosengeld aus EU-Ausland angeben? Mantel N Z29?

        Vielen Dank für die schnellen Antworten!!!

        Eine letzte Frage noch dazu: Muss dieses Arbeitslosengeld brutto oder netto angegeben werden?! Es wurde natürlich netto von den Niederlanden ausbezahlt...

        Danke!!!

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          #5
          AW: Muss man Arbeitslosengeld aus EU-Ausland angeben? Mantel N Z29?

          Beim Arbeitslosengeld wird, anders als z. B. beim Krankengeld, zumindest in Deutschland der Nettobezug bescheinigt. Dementsprechend zählt auch nur der Nettobezug für die Berechnung des Progressionsvorbehalts.

          Es wird dir meines Erachtens niemand einen Strick daraus drehen, das beim niederländischen Arbeitslosengeld genauso zu handhaben.

          Etwaige Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung darfst du natürlich nicht geltend machen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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