Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?

    Der Titel sagt schon alles. Ich wurde die letzten 2 Jahre nach Stunden bezahlt und daher hatte ich immer ganz unterschiedliche Gehälter. Besonders weil das Geschäft von saisonalen Schwankungen abhing.
    Kann mir da jemand helfen?

    #2
    AW: Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?

    Hallo Zeno,

    egal wie du bezahlt wirst -> du tippst deine vom Arbeitgeber erhaltene Lohnsteuerbescheinigung ab.

    Was willst du eigentlich konkret machen ?

    Tschüß

    Kommentar


      #3
      AW: Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?

      Hi

      Ach so, also ist die Angabe auf das Jahr bezogen.

      Ich will rückwirkend für die letzten zwei Jahre meine Erklärung abgeben. Oder jedenfalls erstmal diesen Zeitraum bearbeiten. Ich hab jetzt wieder angefangen zu studieren und hatte gestern ein Seminar über das Thema Steuererklärung. Hab bisher noch keine Abgegeben, also fuchse ich mich Schritt für Schritt da rein.

      Ich hab schon mal studiert, vor diesen zwei Jahren Arbeit. Soweit ich weiß kann man noch bis zu 7 Jahre rückwirkend erklären. Aus diesem Zeitraum wird es aber schwierig irgendwelche Zahlungsbelege zusammenzutragen. Deswegen konzentriere ich mich zunächst auf die letzten zwei, gut nachvollziehbaren Arbeitsjahre.

      Kommentar


        #4
        AW: Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?

        ja, man macht Einkommensteuererklärungen immer für das jeweilige Kalenderjahr. Sinnvoll ist, mit dem ältesten Jahr zu beginnen.

        Kommentar


          #5
          AW: Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?

          Soweit ich weiß kann man noch bis zu 7 Jahre rückwirkend erklären.
          Einkommensteuererklärungen kann man, soweit keine Veranlagungspflicht bestand, nur für die letzten 4 Jahre einreichen, also bis 2012.

          Nur Erklärungen zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags können auch noch für Jahre vor 2012 abgegeben werden.

          Wenn es sich bei dem früheren Studium um ein Erststudium gehandelt hat, bringt das aber nach der Gesetzeslage nichts.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            AW: Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?

            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Wenn es sich bei dem früheren Studium um ein Erststudium gehandelt hat, bringt das aber nach der Gesetzeslage nichts.
            Ich habe im Vorfeld eine Ausbildung gemacht. Soweit ich weiß ist die Lage in diesem etwas anders. Ich werde es einfach ausprobieren. Will versuchen wenigstens die Studiengebühren aus den Jahren 2012 und 2013 als Verlustvortrag anzugeben. Weiß zufällig jemand, was das Finanzamt da als Beweis haben will? Immatrikulationsbescheinigungen habe ich aus dieser Zeit nicht mehr. Geschweige denn irgendwelche Bestätigungen. Ich könnte höchstens die Exmatrikulationsbescheinigung abgeben.

            Kommentar


              #7
              AW: Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?

              Was ist mit Kontoauszügen, aus denen die Zahlung hervorgeht?

              Kommentar


                #8
                AW: Wie gebe ich den Bruttoarbeitslohn an, wenn ich nach Stunden bezahlt werde?

                Die müsste ich mal alle durchgehen, aber stimmt. Das ist eine Möglichkeit

                Kommentar

                Lädt...
                X