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Dreimonatsfrist - wann beginnt Sie neu?

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    Dreimonatsfrist - wann beginnt Sie neu?

    Hallo Community, seit der Novellierung Verpflegungsmehraufwendungen gabe es kleine Änderungen, ich weiss nicht, wieviele Tage ich ansetzen darf.
    Zum Sachverhalt: Ich bin bei meinem Arbeitgeber der Filiale in K zugeordnet. Letztes Jahr habe ich die Filiale aber nicht aufgesucht, sondern bin von zuhause mit dem gestellten Firmenwagen zu den u.a. grösseren Einsatzstellen gefahren, und abends wieder nachhause (Abwesenheit von zuhause insg. ca. 11-12 Std.). An den Einsatzstellen befanden sich ortsfeste Einrichtungen. Ich bin arbeitstäglich oder mindestens 3x pro Woche zwischen unterschiedlichen Einsatzstellen hin-/hergewechselt. Kleinstfahrten zu Kleinsteinsätzen und Mat. Besorgung blende ich mal aus, das würde zu unübersichtlich.

    Januar 20 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
    Februar 18 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
    März 22 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
    April 19 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
    Mai 13 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
    Juni 15 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
    Juli 23 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
    August 20 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
    Sept. bis 11.09. 9 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C, danach ab 14.09. 13 Tage nur A
    Oktober nur A 3 Tage, ab 05.-16.10. jeweils jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C 10 Tage, ab 19.10. nur A 10 Tage
    November 14 Tage nur A
    Dezember 13 Tage nur A


    Laut Arbeitgeber darf er mir maximal die ersten drei Monate bescheinigen, da vom Rest des Jahres die Zeit aus Einsatzort A abzuziehen ist, weil an A keine 4wöchige Unterbrechung vorlag, was dann bei fast allen Tagen nicht mehr zu einer 8stündigen Abwesenheit führe.
    Ich habe es jedoch so verstanden (s. Haufe), dass die Dreimonatsfrist ENTWEDER bei 4wöchiger Unterbrechung, ODER aber bei mind. 3maligem Aufsuchen einer anderen / neuen Tätigkeitsstätte neu zu laufen beginnt.

    Gibt es jemanden, der hier hieb- und stichfest Licht ins Dunkel bringen kann?

    Vorab vielen Dank und viele Grüße,

    #2
    AW: Dreimonatsfrist - wann beginnt Sie neu?

    Um mal kurz den Sachverhalt aufzuklären:
    Warst du jeweils tageweise in A oder B bzw. C oder hast du an einem Arbeitstag zwischen A und B bzw. C gewechselt?

    Für eine Mögliche Lösung empfehle ich dir das BMF Schreiben vom 24.10.2014 - IV C 5 - S2353/14/10002 - 2014/0849647
    Unter Tz 55 ist ein gutes Bespiel für den tageweisen Einsatz an unterschiedlichen Orten.

    Wenn du arbeitstäglich jeweils an beiden Orten warst, müsste m. E. die Dreimonatsfrist sowohl für A als auch B bzw. C greifen.
    Neu zu laufen beginnt die Frist nur bei einer 4 Wöchigen Unterbrechung. Sobald du an einem anderen Ort auch 3 Tage die Woche tätig wirst, beginnt dort auch die Dreimonatsfrist.
    Diese ist Arbeitsort bezogen und kann auch mehrfach nebeneinander für mehrere Arbeitsorte greifen.

    Aber das ist dann doch eher ein Thema dass du besser nochmals unter Berücksichtigung der genauen Umstände mit einem Steuerberater besprichst.
    Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 04.03.2016, 06:49.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

    Kommentar


      #3
      AW: Dreimonatsfrist - wann beginnt Sie neu?

      Hallo,

      Zitat: Gibt es jemanden, der hier hieb- und stichfest Licht ins Dunkel bringen kann?

      Ja, Steuerberater.
      Steuerberatung ist hier nicht zulässig.

      Was hat das Ganze mit Elster zu tun?


      Gruß FIGUL
      Gruß FIGUL

      Kommentar


        #4
        AW: Dreimonatsfrist - wann beginnt Sie neu?

        Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
        Um mal kurz den Sachverhalt aufzuklären:
        Warst du jeweils tageweise in A oder B bzw. C oder hast du an einem Arbeitstag zwischen A und B bzw. C gewechselt?

        Für eine Mögliche Lösung empfehle ich dir das BMF Schreiben vom 24.10.2014 - IV C 5 - S2353/14/10002 - 2014/0849647
        Unter Tz 55 ist ein gutes Bespiel für den tageweisen Einsatz an unterschiedlichen Orten.
        Danke vorab für die Antworten.
        Mein Steuerberater (Freund) ist wie Haufe der Ansicht, dass der Ortswechsel zu einem Neubeginn der Dreimonatsfrist führt, dies setzt er auch bei seinen zu Beratenden so ein. Er orientiert sich da u.a. an Haufe, wo es heisst "Ein Ortswechsel - und als Folge daraus der Neubeginn der Dreimonatsfrist - liegt jedoch dann vor, wenn die in Betracht kommenden Tätigkeitsstätten unterschiedlichen "Auftraggebern" zugerechnet werden können. "

        @FIGUL: sorry, wenn Du glaubst ich würde mir hier kostenlose Beratung "erschleichen", es geht hier um gegensätzliche Ansichten meies AG und SB. Ausserdem habe ich beim FA angerufen und meinen Tagesablauf geschildert, die Beamtin war auch der Ansicht das mein SB richtig liegt.
        Ausserdem lautet die ergänzende Beschreibung dieser Untersparte des Forums "Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt."

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          #5
          AW: Dreimonatsfrist - wann beginnt Sie neu?

          Wenn du das bereits mit dem FA abgeklärt hast, ist es ja in Ordnung.. soweit deine Steuererklärung dann auch bei dieser Dame landet und nicht bei einem Bearbeiter mit anderer Rechtsauffassung.

          Hab gerade in HAUFE gefunden worauf sich dein Stb wohl bezieht (HaufeIndex 6446195 - entsprechend Tz. 52 des BMF Schreibens).
          Ist für mich aber nicht überzeugend, da das Beispiel von 2 Auftraggebern innerhalb eines räumlich verbundenen Gebietes ausgeht welche nacheinander aufgesucht werden (Auftrag1 01.03 - 20.03., Auftrag 2 ab 21.03.).
          Zu dem Fall, dass Arbeitstäglich beide Einsatzorte aufgesucht werden ist dort nichts gesagt.
          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 04.03.2016, 07:58.
          Mit freundlichen Grüßen

          Beamtenschweiß
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            #6
            AW: Dreimonatsfrist - wann beginnt Sie neu?

            Zitat von Batscher Beitrag anzeigen
            .....Ausserdem lautet die ergänzende Beschreibung dieser Untersparte des Forums "Erfahrungsaustausch und Hilfestellung zu allem was nicht in die anderen Foren passt."
            Hallo batscher,

            mit Hilfestellung ist aber keine Steuerberatung gemeint -> das kann und darf dieses Forum nicht leisten, dafür gibt es Berufsgruppen. Natürlich ist es manchmal eine Gratwanderung zwischen Ausfüllhilfe und was passiert, wenn wo etwas eingetragen wird.

            Tschüß

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              #7
              AW: Dreimonatsfrist - wann beginnt Sie neu?

              Zitat von Batscher Beitrag anzeigen
              es geht hier um gegensätzliche Ansichten meies AG und SB.
              Und hier geht es um Elster.

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