Hallo Community, seit der Novellierung Verpflegungsmehraufwendungen gabe es kleine Änderungen, ich weiss nicht, wieviele Tage ich ansetzen darf.
Zum Sachverhalt: Ich bin bei meinem Arbeitgeber der Filiale in K zugeordnet. Letztes Jahr habe ich die Filiale aber nicht aufgesucht, sondern bin von zuhause mit dem gestellten Firmenwagen zu den u.a. grösseren Einsatzstellen gefahren, und abends wieder nachhause (Abwesenheit von zuhause insg. ca. 11-12 Std.). An den Einsatzstellen befanden sich ortsfeste Einrichtungen. Ich bin arbeitstäglich oder mindestens 3x pro Woche zwischen unterschiedlichen Einsatzstellen hin-/hergewechselt. Kleinstfahrten zu Kleinsteinsätzen und Mat. Besorgung blende ich mal aus, das würde zu unübersichtlich.
Januar 20 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
Februar 18 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
März 22 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
April 19 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
Mai 13 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
Juni 15 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
Juli 23 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
August 20 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
Sept. bis 11.09. 9 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C, danach ab 14.09. 13 Tage nur A
Oktober nur A 3 Tage, ab 05.-16.10. jeweils jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C 10 Tage, ab 19.10. nur A 10 Tage
November 14 Tage nur A
Dezember 13 Tage nur A
Laut Arbeitgeber darf er mir maximal die ersten drei Monate bescheinigen, da vom Rest des Jahres die Zeit aus Einsatzort A abzuziehen ist, weil an A keine 4wöchige Unterbrechung vorlag, was dann bei fast allen Tagen nicht mehr zu einer 8stündigen Abwesenheit führe.
Ich habe es jedoch so verstanden (s. Haufe), dass die Dreimonatsfrist ENTWEDER bei 4wöchiger Unterbrechung, ODER aber bei mind. 3maligem Aufsuchen einer anderen / neuen Tätigkeitsstätte neu zu laufen beginnt.
Gibt es jemanden, der hier hieb- und stichfest Licht ins Dunkel bringen kann?
Vorab vielen Dank und viele Grüße,
Zum Sachverhalt: Ich bin bei meinem Arbeitgeber der Filiale in K zugeordnet. Letztes Jahr habe ich die Filiale aber nicht aufgesucht, sondern bin von zuhause mit dem gestellten Firmenwagen zu den u.a. grösseren Einsatzstellen gefahren, und abends wieder nachhause (Abwesenheit von zuhause insg. ca. 11-12 Std.). An den Einsatzstellen befanden sich ortsfeste Einrichtungen. Ich bin arbeitstäglich oder mindestens 3x pro Woche zwischen unterschiedlichen Einsatzstellen hin-/hergewechselt. Kleinstfahrten zu Kleinsteinsätzen und Mat. Besorgung blende ich mal aus, das würde zu unübersichtlich.
Januar 20 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
Februar 18 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
März 22 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
April 19 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / B
Mai 13 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
Juni 15 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
Juli 23 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
August 20 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C
Sept. bis 11.09. 9 Tage jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C, danach ab 14.09. 13 Tage nur A
Oktober nur A 3 Tage, ab 05.-16.10. jeweils jeweils arbeitstäglich/mind 3x pro Woche A / C 10 Tage, ab 19.10. nur A 10 Tage
November 14 Tage nur A
Dezember 13 Tage nur A
Laut Arbeitgeber darf er mir maximal die ersten drei Monate bescheinigen, da vom Rest des Jahres die Zeit aus Einsatzort A abzuziehen ist, weil an A keine 4wöchige Unterbrechung vorlag, was dann bei fast allen Tagen nicht mehr zu einer 8stündigen Abwesenheit führe.
Ich habe es jedoch so verstanden (s. Haufe), dass die Dreimonatsfrist ENTWEDER bei 4wöchiger Unterbrechung, ODER aber bei mind. 3maligem Aufsuchen einer anderen / neuen Tätigkeitsstätte neu zu laufen beginnt.
Gibt es jemanden, der hier hieb- und stichfest Licht ins Dunkel bringen kann?
Vorab vielen Dank und viele Grüße,
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