Hallo liebe Forumsmitglieder,
ich habe in 2015 nach einem Rechtsstreit eine Bruttolohnzahlung, ausstehend waren drei Monatsgehälter aus einem 850Euro-Job des Jahres 2014, von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Wo muss ich den in meiner aktuellen Einkommensteuererklärung angeben? Ich hätte jetzt auf Anlage N Zeile 20 getippt? Lieg ich da richtig? Danke für Eure Antworten.
MfG Boerner
ich habe in 2015 nach einem Rechtsstreit eine Bruttolohnzahlung, ausstehend waren drei Monatsgehälter aus einem 850Euro-Job des Jahres 2014, von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Wo muss ich den in meiner aktuellen Einkommensteuererklärung angeben? Ich hätte jetzt auf Anlage N Zeile 20 getippt? Lieg ich da richtig? Danke für Eure Antworten.
MfG Boerner
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