erstrittener Arbeitslohn

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  • Boerner
    Neuer Benutzer
    • 13.03.2016
    • 1

    #1

    erstrittener Arbeitslohn

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    ich habe in 2015 nach einem Rechtsstreit eine Bruttolohnzahlung, ausstehend waren drei Monatsgehälter aus einem 850Euro-Job des Jahres 2014, von meinem ehemaligen Arbeitgeber erhalten. Wo muss ich den in meiner aktuellen Einkommensteuererklärung angeben? Ich hätte jetzt auf Anlage N Zeile 20 getippt? Lieg ich da richtig? Danke für Eure Antworten.

    MfG Boerner
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45976

    #2
    AW: erstrittener Arbeitslohn

    Wenn keine Lohnsteuer einbehalten wurde, liegst du mit Zeile 20 richtig.

    Andernfalls solltest du eine Lohnsteuerbescheinigung erhalten haben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • holzgoe
      Erfahrener Benutzer
      • 19.01.2009
      • 12107

      #3
      AW: erstrittener Arbeitslohn

      Hallo Boerner,

      da du sicherlich deine Einkommensteuererklärung erstellst -> bist du hier im Arbeitgeberforum falsch, um andere Hilfesuchende nicht zu verwirren, verschiebe ich dich mal.

      Tschüß

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